Pressemitteilung Nr. 84 vom 13.02.2013 Gefährdungsatlas für die Landeshauptstadt Potsdam

Um das Bewusstsein für Korruptionsgefahren sowie für den Umgang mit Verdachtsfällen in der Landeshauptstadt Potsdam weiter zu schärfen, wurden in der Verwaltung ein Konzept zur risikoorientierten Aufgabenwahrnehmung sowie ein Gefährdungsatlas erstellt. In einem Pilotprojekt für den Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz wurde der Gefährdungsatlas bereits erprobt und soll nun schrittweise auf alle Geschäftsbereiche in der Stadtverwaltung ausgedehnt worden.

„Prävention ist ein wichtiger Bestandteil unseres Selbstverständnisses im Umgang mit unserer Arbeit. Sie baut Vertrauen auf und stellt Transparenz her", sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs. „Da sind wir bisher schon recht erfolgreich, wollen das Bewusstsein für die risikogefährdeten Bereiche aber noch weiter stärken." Der Oberbürgermeister betonte, dass die Landeshauptstadt schon jetzt deutlich mehr macht, als gesetzlich vorgeschrieben ist und von anderen Kommunen praktiziert wird. Jann Jakobs: „Wir haben unter anderem mit dem Beitritt zu Transparency International Deutschland unsere Entschlossenheit bezeugt, Transparenz zu gewährleisten. Schon seit Jahren legen wir unsere Arbeit offen. Wir haben eine Ombudsfrau verpflichtet, eine Anti-Korruptionsrichtlinie erlassen und die Konstruktion mit Anti-Korruptionsbeauftragen auch auf die städtischen Unternehmen ausgedehnt."

Regelmäßig erscheinen unter anderem der Ehrenamtsbericht, der Behindertenbericht, der Bericht zur Stadtentwicklung und -erneuerung, der Klimaschutzbericht, der Bildungsbericht oder der Bericht über die städtischen Beteiligungen. Hinzugekommen ist seit 2011 ein Sponsoringbericht sowie Berichte an die Gremien der Stadtverordnetenversammlung, wie z. B. der Vergabebericht. Ferner haben sich die Stadtverordneten mit dem Beitritt zu TID verpflichtet, Transparenz auch über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Umstände herzustellen, die Einfluss auf gemeindliche Entscheidungen haben könnten.

In dem Gefährdungsatlas sollen künftig die möglichen Risiken in den einzelnen Arbeitsbereichen konkret benannt werden. Er fungiert somit als Risikofrühwarnsystem. Die besonders risikogefährdeten Aufgaben sind durch die Einordnung in eine von vier Kategorien - einfache Gefährdung, mittlere Gefährdung, hohe Gefährdung, sehr hohe Gefährdung - leichter zu identifizieren, um wirksam gegensteuern zu können. Dies können sein: Vier-Augen-Prinzip, Stichprobenprüfung, Rotation.

Die Umsetzung des Gefährdungsatlasses erfolgt unter Federführung des Rechnungsprüfungsamtes mit Unterstützung der Arbeitsgruppe Anti-Korruption. Der entsprechende Bericht soll nach der Sommerpause vorliegen.