Pressemitteilung Nr. 83 vom 14.02.2011 Informationen zur Laubentsorgung im öffentlichen Straßenraum 2011

Die Reinigung der Gehwege ist im gesamten Stadtgebiet von Potsdam gemäß Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 15.12.2010 (Amtsblatt Nr. 16 vom 30. Dezember 2010) auf die Grundstückseigentümer übertragen. Zur Gehwegsreinigung gehört auch die Beseitigung des Laubes. Es ist durch die Grundstückseigentümer am Fahrbahnrand und für die Sammelfahrzeuge zugänglich auf Haufen zu setzen.

Bisher wurde das auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Laub mit der turnusmäßigen Straßenreinigung sowie mit Sondertouren durch die Stadtentsorgung (STEP) in den Reinigungsklassen 1 bis 5 satzungsgemäß entsorgt. Das stellt im Herbst mit Einsetzen des Laubfalls immer wieder besondere Anforderungen an die Organisation und Durchführung der Straßenreinigung. Bürgerbeschwerden aus der vergangenen Laubperiode haben gezeigt, dass diese Organisation optimiert werden muss.

Dem wird 2011 nun mit einer Anpassung und Umorganisation der Laubentsorgung begegnet.
Dabei steht eine Konzentration auf stärker baumbestandene und dadurch vom Laubfall entsprechend betroffene Straßenabschnitte im Vordergrund.

Geplant ist, die teiljährige Laubsammlung im Herbst (Laubzeit) in einem der Witterung angepassten, dann noch festzulegenden Rhythmus durchzuführen, ergänzt um einige zusätzliche Termine im Frühjahr in den Monaten März und April.

In Vorbereitung der Laubtouren im Frühjahr möchte der Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Landeshauptstadt Potsdam darüber informieren, dass jeweils ab freitags für die dann folgende Kalenderwoche die Straßen in der Presse und im Internet bekannt gegeben werden, in denen das auf Haufen gesetzte Laub aus dem öffentlichen Straßenraum in den RK 1 bis 5 abgeholt wird.
Eine wie bisher erforderliche telefonische Anmeldung für die Abholung bei der STEP entfällt damit.

Wir bitten zu beachten, dass die aufgeführten Straßen einmalig und nur in dem genannten Zeitraum bedient werden. Sollten diese Termine nicht wahrgenommen werden, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, das Laub eigenverantwortlich zu entsorgen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter www.Potsdam.de/Umwelt-Klima-Abfall unter Umwelt-News. Details zu den Touren erfolgen im März.