Pressemitteilung Nr. 83 vom 26.02.2009 Einführung von „Klubleistungsverträge“ ab 1. Juli 2009

Zum 1. Juli 2009 werden in den Potsdamer Kinder- und Jugendklubs „Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen" eingeführt. Damit findet ein vor zehn Jahren begonnener Prozess der Qualitätsdiskussion in der offenen Kinder- und Jugendarbeit seinen vorläufigen Abschluss.

Nach einem ersten „Leistungskatalog" im Jahre 1999, dem danach erarbeiteten „Qualitätshandbuch" sowie den 2005 bzw. 2006 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen „Leitlinien" und „Grundversorgungsvorgaben" für die stationäre offene Kinder- und Jugendarbeit münden die bisherigen Erfahrungen jetzt in „Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen".

Mit der Klärung und Sicherstellung inhaltlicher, rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen schuf die gemeinsame Arbeitsgruppe „Leistungsverträge" die Voraussetzungen für eine Leistungserbringung mittels Kontraktmanagement im Rahmen von Regionalbudgets. Das entspricht einer Hauptforderung des Rahmenkonzeptes zur sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung und -steuerung.

Als Grundlage und Kernstück der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen verdeutlichen sechs Arbeitsfeldbeschreibungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit die Schnittstellen, insbesondere jedoch die Unterschiede zu den aktuell diskutierten Zielgruppen und Aufgabenstellungen von Jugendkultur. Für die jungen Potsdamer/innen bieten die Kinder- und Jugendklubs unverzichtbare Treff- und Freizeitmöglichkeiten. Zugleich finden sie hier geschützte, weil sozialpädagogisch begleitete Räume gegenseitiger Akzeptanz, demokratischer Auseinandersetzung sowie gewaltfreier Konfliktlösung. Bei individuellen Problemlagen kann eine allgemeine Lebensberatung in Anspruch genommen werden. Hierzu
und bei der regionalen Gestaltung einer kinder- und jugendfreundlichen Lebensumwelt kooperieren die Einrichtungen intensiv sowohl miteinander als auch mit den Regionalteams des Jugendamtes und den Schulen bzw. der Schulsozialarbeit.

Daneben tritt an die Stelle der bisherigen Förderung gemäß Zuwendungsrecht nunmehr eine Leistungsvergütung gemäß neu erarbeiteter Finanzierungsrichtlinie. Diese trägt mit der Wiedereinführung einer tarifgerechten Personalvergütung außerdem dem Fachkräftegebot und einer langjährigen Forderung Rechnung.

Damit sind sowohl die inhaltlichen als auch finanztechnischen Grundlagen der Einführung von Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam zum 1. Juli 2009 geschaffen. Der eineinhalbjährige Einführungsprozess wird zudem fachlich extern begleitet und evaluiert.