Pressemitteilung Nr. 81 vom 26.02.2009 Beigeordnete begrüßt Schulstarter-Paket

-zusätzlich Einmalzahlung von Landeshauptstadt für sozial bedürftige Schulanfänger-

Die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung, und Umweltschutz Elona Müller begrüßt ausdrücklich die neue Regelung des Bundes, Schülern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben eine zusätzliche Leistung in Höhe von 100,00 Euro zu gewähren. Die Leistung wird ab dem Schuljahr 2009/2010 vom Beginn der Jahrgangsstufe 1 bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum 01.08. eines Jahres gezahlt. Voraussetzung ist das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder SGB XII.

Die Leistung ist zweckgebunden und wird zur Beschaffung von Schulbedarf wie z.B. Bücher und Schreibmaterial ausgereicht.

Darüber hinaus hat sich die Landeshauptstadt auch in diesem Jahr bereits zum dritten Mal dazu entschlossen, an jedes einzuschulende Kind, dessen Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten, einen einmaligen Zuschuss von 25,00 Euro als freiwillige Leistung zu zahlen.

Die Antragstellung hierzu erfolgt bei der Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt oder bei der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA). Der zuständige Sachbearbeiter bestätigt den Leistungsbezug der Bedarfsgemeinschaft. Danach wird über die Landeshauptstadt Potsdam der Zuschuss ausgezahlt.