Pressemitteilung Nr. 80 vom 11.02.2011 Seefestspiele Potsdam: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Baugenehmigung notwendig

Das Vorhaben "Seefestspiele Potsdam - Opernbühne Hermannswerder" - wird durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam als Chance für das kulturelle Profil und das touristische Angebot - gerade in den Sommermonaten zwischen den Musikfestspielen und dem Beginn der kulturellen Spielzeiten anderer Angebote der Hochkultur gesehen und deshalb intensiv begleitet.

Vor der Festlegung des Standortes auf Hermannswerder durch den Veranstalter waren unterschiedliche Standorte gemeinsam mit der städtischen Wirtschaftsförderung geprüft worden. „Wir haben schnell feststellen müssen, dass alleine die Kapazitätsanforderungen für diese spezielle, gänzlich frei finanzierte Veranstaltung ohne jeglichen städtischen Zuschuss nicht überall und auch nicht an der Schiffbauergasse erfüllbar sind", sagte Stefan Frerichs, Leiter der Wirtschaftsförderung Potsdam. „Die Seefestspiele Potsdam wären für die Landeshauptstadt eine Bereicherung unseres Kultur- und Tourismusstandortes mit erheblicher positiver Imagewirkung. Nicht zuletzt durch die professionelle und verlässliche Zusammenarbeit mit dem Veranstalter hatten wir uns sofort angeboten, bei den erforderlichen Abstimmungen und Genehmigungen dem Veranstalter zur Seite zu stehen. Dabei war von vorn herein besprochen worden, dass alle genehmigungsrelevanten Auflagen zu erfüllen sind und der bereits beginnende Kartenvorverkauf ausschließlich auf Risiko des Veranstalters betrieben wurde", so Frerichs weiter.

Der Projektentwickler und Veranstalter, die DEAG Classics AG, versteht sein Projekt nicht als einmalige Aktion, sondern will bei einem erfolgreichen Debut dieses Event (ggf. in die nächsten 10 bis 15 Jahre, jeweils zur Präsentation von Theater- und Opernaufführungen für ca. 10 bis 15 Veranstaltungen) in den Sommermonaten der nächsten Jahre wiederholen. Deshalb soll auf Antrag des Veranstalters zur langfristigen planungsrechtlichen Absicherung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet werden - die entsprechende Beschlussvorlage liegt der Stadtverordnetenversammlung für ihre Sitzung am 02.03.2011 vor.

Gegenstand der Planung ist die Errichtung einer temporären Tribüne für ca. 4.700 Zuschauer auf dem Schulhof des Evangelischen Gymnasiums auf der Halbinsel Hermannswerder und einer schwimmenden Seebühne auf der Havel sowie weiterer „fliegender Bauten" für die erforderliche Infrastruktur. Der Schulbetrieb soll möglichst wenig beeinträchtigt werden - dazu ist der Veranstalter in engen Abstimmungen mit dem Schulträger, auf dessen Flächen das Projekt entwickelt wird.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind u.a. die Problemfelder bezüglich der Belange der vorhandenen Grün- und Biotopstrukturen und des Landschaftsschutzes, der Denkmalpflege, des Immissionsschutzes und der Erschließung (Infrastruktur-, Verkehrs- und Sicherheitskonzept, ruhender Verkehr und ÖPNV-Erreichbarkeit) zu klären. Hierzu sind nach noch laufenden intensiven Vorabstimmungen verschiedene Gutachten in Arbeit, zu denen in der aktuellen Vorlage nur erste Ansätze dargestellt sind.

Während zur dauerhaften städtebaulichen Ordnung und zur Sicherung der Flächen für die Umsetzung der Planung das Bebauungsplanverfahren erforderlich ist, wird für das erste Betriebsjahr eine Baugenehmigung auf der Grundlage des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) in Aussicht genommen. Voraussetzung für eine solche Genehmigung ist eine grundsätzlich positive Bewertung insbesondere zu den gleichen öffentlichen Belangen, die auch für das einzuleitende Planverfahren von Bedeutung sind. Die angesprochenen Gutachten müssen deshalb schon in diesem Baugenehmigungsverfahren, das nach den erfolgten Verabredungen spätestens zum 01.04.2011 durch einen umfassenden Bauantrag untersetzt werden muss, geprüft werden. „Nur wenn alle vermuteten oder erkennbaren Konfliktpotenziale entkräftet werden, kann eine Genehmigung erteilt werden", betonte der Fachbereichsleiter Stadtplanung und Bauordnung Andreas Goetzmann.

Schlussfolgerungen aus dem Baugenehmigungsverfahren werden ebenso in das Planverfahren einfließen wie die Erfahrungen, die in der Durchführung der Veranstaltungen im Jahr 2011 gewonnen werden. „Auch die dauerhafte planungsrechtliche Sicherung ist von diesen Fragen natürlich abhängig, und alle kritischen Stellungnahmen der Öffentlichkeit wie auch der Verbände und Fachbehörden haben in der Abwägung in diesem Planverfahren ihren Platz", so Goetzmann.