Pressemitteilung Nr. 79 vom 13.02.2013 Öffentlicher Start für gemeinsame Kfz-Zulassung

Oberbürgermeister Jann Jakobs, der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark Wolfgang Blasig und Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb haben heute den Startschuss für das Projekt einer gemeinsamen Kfz-Zulassung der Landeshauptstadt und des Landkreises Potsdam-Mittelmark gegeben. „Das ist ein Meilenstein in der Zusammenarbeit Potsdams mit dem benachbarten Landkreis Potsdam-Mittelmark", lobte Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs. „Damit schaffen wir viele Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger."

Unter der „Erweiterten Zuständigkeit" der nun vereinbarten Regelung wird die Wahrnehmung von Zulassungsaufgaben durch beide Behörden verstanden. Dies bedeutet, dass Potsdam und Potsdam-Mittelmark künftig die Zulassungen von Kraftfahrzeugen auch für die andere Behörde wahrnehmen. Anfang des Jahres 2013 haben die Landeshauptstadt Potsdam und der Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, um sich gegenseitig vertreten zu können. Das haben jüngst auch die beiden Hauptausschüsse der Landeshauptstadt und des Landkreises bestätigt.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird damit die Möglichkeit eröffnet, entsprechend seiner eigenen Bedürfnisse zu entscheiden, wo sie ihr Auto zulassen möchten (kürzere Anfahrtszeiten, weniger Zeitaufwand). Die Kooperation zielt nicht auf eine Steigerung der Einnahmen ab, sondern auf die Steigerung der Attraktivität der Verwaltungen durch Erhöhung der Kundenorientierung und damit mehr Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe. Die Bürgerinnen und Bürger können nun entscheiden, welche Kfz-Zulassungsbehörde sie für ihren Behördengang aufsuchen.

Gleichzeitig können auch Potenziale zur Verringerung des Individualverkehrs und somit wiederum zur Steigerung des Mehrwerts für die Gemeinschaft freigesetzt werden.

Bei einer im August 2012 durchgeführten Kundenumfrage in den jeweiligen Zulassungsbehörden des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie der Landeshauptstadt Potsdam teilten ca. 30 Prozent der befragten Bürger mit, dass sie dieses Angebot nutzen würden.

Die im Rahmen der Kooperation entstandenen Kosten für den Erwerb der Software, der Lizenzen, der Serviceleistungen, für Installation und Einweisung tragen beide Verwaltungen zu gleichen Teilen.