Pressemitteilung Nr. 78 vom 19.02.2008 Zutritt zu Wohnungen nur mit Dienstausweis

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam oder ihrer Eigenbetriebe, die aus dienstlichen Gründen Hausbesuche machen, verpflichtet sind, sich durch einen Dienstausweis auszuweisen.
Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie bitten, nur Personen, die sich ausweisen können, den Zutritt in Ihre Wohnung zu gewähren.