Pressemitteilung Nr. 78 vom 31.01.2014 Regeln im Sanierungsgebiet gelten für alle

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Matthias Klipp hat am Mittwochabend in der Stadtverordnetenversammlung nochmals verdeutlicht, dass geplante Sanierungen und andere Investitionsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten laut Baugesetzbuch genehmigungspflichtig sind. Hintergrund ist ein Schreiben der Stadtverwaltung an die Geschäftsführung des Hotel Mercure in der Innenstadt, in dem um die nachträgliche Übermittlung von Unterlagen über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen gebeten wird. Die bereits vollzogenen Maßnahmen wurden nicht beantragt - was nach dem in Sanierungsgebieten geltenden besonderen Städtebaurecht jedoch nötig gewesen wäre.

In dem Brief an die Geschäftsführung des Hotels heißt es: "Ich bitte Sie deshalb die zur Genehmigung erforderlichen Unterlagen für die bereits durchgeführten Maßnahmen kurzfristig nachzureichen (formloser Antrag, Darstellung geplanter Maßnahmen). Für die geplanten weiteren Maßnahmen bitte ich, das reguläre Antragsprozedere entsprechend den geltenden Regelungen des BauGB einzuhalten." Kritiker vermuten hinter dem Schreiben eine Schikane der Verwaltung gegenüber dem Hotelbetreiber. Das weist die Landeshauptstadt entschieden zurück: "Die gleichmäßige Anwendung des Sanierungsrechts für alle Eigentümer im Sanierungsgebiet ist kein Mobbing und schon gar keine Kriegserklärung", sagte Matthias Klipp.

Das Hotel befindet sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet Potsdam Mitte mit der 1999 durch die Stadtverordneten beschlossenen Sanierungssatzung. In diesem Gebiet gelten weitreichendere Regeln für die Eigentümer. So heißt es im §144 Baugesetzbuch Absatz 1 mit Verweis auf § 14 Absatz 1: Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde ... erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen außerhalb eines Sanierungsgebietes nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.
Voraussetzung für die sanierungsrechtliche Genehmigung künftiger Maßnahmen ist, dass diese den Sanierungszielen in dem jeweiligen Bereich nicht widersprechen. Die Sanierungsziele für den Bereich des heutigen Hotelbaus und den Lustgarten sollen jedoch in einem im März beginnenden Werkstattverfahren diskutiert und anschließend den Stadtverordneten zum Beschluss vorgelegt werden. Ziel ist angesichts des veränderten stadträumlichen Charakters durch die Entwicklung rund um den Alten Markt und der teils unterschiedlichen Interessenlagen vor Ort die Weiterentwicklung des Bereiches Lustgarten unter Beteiligung von Experten, Anliegern und der Bürgergesellschaft. In dem Brief an die Geschäftsführung des Hotels heißt es dazu: "An dem Werkstattverfahren möchten wir auch Sie als Betreiber des Hotels beteiligen."