Pressemitteilung Nr. 78 vom 16.02.2006 Ordnungsbehördliche Verordnungen der Landeshauptstadt Potsdam zum Ladenschluss für das Jahr 2006

In ihrer nächsten Sitzung am 01. März werden den Stadtverordneten zwei Verordnungen zum Ladenschlussgesetz zur Beschlussfassung vorgelegt: die Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Jahr 2006 und die Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten.

An vier Sonntagen im Jahr können die Verkaufstellen der Stadt Potsdam aus besonderem Anlass in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet haben. Folgende Tage wurden für das Jahr 2006 festgelegt:
- 23. April 2006 - aus Anlass des „Tulpenfestes“
- 14. Mai 2006 - aus Anlass des „Internationalen Begegnungsfestes“
- 03. September 2006 - aus Anlass des „Töpfermarktes“
- 05. November 2006 - aus Anlass der „11. Potsdamer Bildungsmesse“
Seit der Änderung des Ladenschlussgesetzes vom 02. Juni 2003 besteht kein Erfordernis mehr, Samstage gesondert in dieser Verordnung zu regeln, da alle Verkaufsstellen bis 20:00 Uhr öffnen können.

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten aus dem Jahr 1997 hat sich auf Grund landesrechtlicher Änderungen überholt. Dem langjährigen Bestreben der Landeshauptstadt Potsdam wurde Rechnung getragen, indem die Stadt mit ihren Ortsteilen in die Liste der Kur-, Ausflugs- und Erholungsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr aufgenommen wurde. Bisher gehörten nur einzelne Stadtgebiete dazu. Aus diesem Grund wird diese Verordnung für die Stadt Potsdam neu formuliert. Unverändert bleibt die Forderung nach dem Arbeitnehmerschutz, die in der Verordnung berücksichtigt ist.