Pressemitteilung Nr. 78 vom 11.02.2010 Fütterung von Wasservögeln

Auf Grund der extremen Winterwitterung gibt es Anfragen bei der unteren Jagdbehörde der Landeshauptstadt Potsdam zur Fütterung von Gänsen, Schwänen, Enten und Blesshühnern an den Gewässern.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die genannten Wasservögel dem Jagdrecht und somit der Hegepflicht der Jäger unterliegen.
Die vermehrte Fütterung an den Potsdamer Gewässern durch die Bürger, insbesondere mit Brotresten, ist falsch und kann dazu führen, dass die Tiere durch diese einseitige Ernährung viel leichter krank werden. Weil insbesondere die Schwäne auf Grund der bereit gestellten Nahrung durch die Fütterung bis zum Zufrieren der Gewässer an der Futterstelle verbleiben, kommt es zu einer ohen Anzahl von Tieren.
Durch das Füttern entfällt die natürliche Regulation, schwache Tiere können überleben. Folge der Überpopulation sind Krankheiten, überbelegte und von Parasiten befallene Nistplätze aber auch die Zunahme aggressiven Verhaltens unter den Tieren. Nährstoffmangel bei den Vögeln, aber auch die Beeinträchtigung der Gewässerqualität sind ebenfalls die Folge. Im Weiteren entstehen unerwünschte Verunreinigungen an Liegenschaften, auf Strassen und Plätzen.
Dieser "Überbevölkerungseffekt" bringt alle bekannten Nachteile einer Minderung der Lebensqualität für die Tiere mit sich.
Fazit ist, dass dies ein von uns Menschen verursachtes Problem ist, da die Fütterung die Gänse und Schwäne davon abhält, sich ihre Nahrung auf Äckern und Wiesen zu holen. Auch die Blesshühner können sich nach wie vor selbst mit Muscheln vom Grund der Gewässer versorgen.
Sollte es dennoch notwendig werden, dass die Tiere mit geeignetem Futter versorgt werden müssen, werden die Jäger entscheiden ob und wie gefüttert wird.