Pressemitteilung Nr. 75 vom 16.02.2006 Sofortige Stallpflicht für Geflügel

- Bevölkerung um Mithilfe beim Auffinden toter Tiere gebeten -

Am 17. Februar 2006 tritt die Verordnung zur Stallpflicht für Geflügel zum Schutz vor der klassischen Geflügelpest in Kraft. Ab diesem Tag bis zum Ablauf des 30. April 2006 haben Geflügelhalter unabhängig davon, ob sie Tiere gewerblich oder zu Hobbyzwecken halten, folgende Tierarten in geschlossenen Ställen zu halten:

Hühner, Truthühner, Perhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Tauben sind von den Restriktionen nicht betroffen.

Abweichend von dieser Stallpflicht darf Geflügel auch in Volieren gehalten werden, die nach oben abgedichtet sind und eine gesicherte Seitenbegrenzung aufweisen. Geflügelhalter haben diese Haltungsform außerhalb des Stalls unverzüglich dem Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Potsdam unter folgenden Telefonnummern anzuzeigen:

+49 331 289-1815/ 1816.

Außerdem muss bei Volierenhaltung monatlich eine tierärztliche Untersuchung durchgeführt und dokumentiert werden. Entsprechende amtstierärztlich Kontrollen werden ab sofort durchgeführt.

In besonderen Problemfällen können sich Tierhalter an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Potsdam unter den oben genannten Telefonnummern wenden. Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind bis zum 30. April 2006 verboten.
Nicht davon betroffen sind Veranstaltungen mit Papageien, Sittichen und anderen Ziervögeln
sowie Tauben.

Auch der Handel mit Geflügel ist Beschränkungen unterworfen. Geflügel darf gewerbsmäßig nur in Verkehr gebracht werden, soweit es 14 Tage vorher in geschlossenen Ställen gehalten und längstens 2 Tage vor es in den Verkehr gebracht wird, klinisch tierärztlich untersucht worden ist. Geflügelhalter haben diese Bescheinigung immer mitzuführen.

Verstöße gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Jeder Tierhalter ist auf Grund der sich häufenden Fälle von Geflügelpest bei Wildtieren aufgefordert, alle Hygiene- und Vorsorgemaßnahmen für seinen Geflügelbestand zu ergreifen.
Verdächtige Erkrankungen, erhöhte Verlustzahlen sind unverzüglich dem Veterinäramt mitzuteilen.
Der Zugang betriebsfremder Personen ist auf ein Mindestmaß zu beschränken und Schutzkleidung sollte getragen werden.

Besondere Vorsorge ist zu treffen um den Kontakt zu Wildwasservögeln über Wasser, Futter oder direkten Kontakt zu vermeiden. Wildwasservögel können Virusüberträger sein ohne selbst daran zu erkranken.

Das Risiko einer direkten Infektion des Menschen durch Zugvögel ist als vernachlässigbar
einzustufen, da in allen bekannten Fällen von Infektionen des Menschen mit Vogelgrippe ein
enger Kontakt zu infiziertem und erkranktem Geflügel vorausgegangen war. Es gibt keinen Hinweis, dass eine Infektion des Menschen über Wildvögel erfolgt ist.

Beim Auffinden von toten Vögeln wird die Bevölkerung gebeten, diese Kadaver nicht anzufassen und eine der nachfolgenden Institutionen zu informieren (Veterinäramt Tel.-Nr. 289 1817, Feuerwehr Tel.-Nr.: 289 2974, Ordnungsamt Tel.-Nr.: 289 1642 oder das Tierheim Tel.-Nr.: 0973033).

Die toten Tiere werden zur Untersuchung in das Landeslabor Brandenburg verbracht.

Geflügelfleisch und Eier können weiter bedenkenlos gegessen werden, da das Virus im Koch-und Bratprozess abgetötet wird.