Pressemitteilung Nr. 74 vom 10.02.2011 Zusätzliches Investitionspaket für Potsdamer Bildungsinfrastruktur

Im Rahmen der aktuellen Haushaltsberatungen wird der Stadtverordnetenversammlung ein zusätzliches Investitionspaket zur Verbesserung der Potsdamer Bildungsinfrastruktur in Höhe von rund 58 Mio. Euro vorgeschlagen. Umgesetzt werden soll es bis 2018 durch den stadteigenen Kommunalen Immobilien Service (KIS). Im Rahmen eines Pressegesprächs verwies Bürgermeister Burkhard Exner darauf, dass Potsdam bereits immense Anstrengungen zur Sanierung und Modernisierung der Schulen und Kindertagesstätten unternommen hat. In einem ersten Investitionspaket in Höhe von rund 172 Mio. Euro werden im Zeitraum 2007 bis 2013 vor allem gravierende Mängel im Brandschutz beseitigt. Damit ist sichergestellt, dass alle kommunalen Schul- und Kitagebäude in einem nutzungsfähigen und bauaufsichtlich unbedenklichen Zustand versetzt werden. Etwa 30 Mio. Euro müssen auf Grund der positiven Bevölkerungsentwicklung in Kapazitätserweiterungen wie die Neuerrichtung des Gymnasiums in der Haeckelstraße aufgewendet werden, ergänzte KIS-Werkleiter Bernd Richter.

Schwerpunkte des neuen Investitionspakets, das ab 2014 in Angriff genommen werden soll, sind die energetische Sanierung der Schul- und Kita-Gebäude gemäß den gestiegenen Anforderungen der Energieeinsparverordnung, die Sanierung bzw. Erweiterung von vier der sechs schulischen Mehrzweckgebäude sowie die Sanierung und Modernisierung von Schulturnhallen. Allein für die Turnhallen, die neben den Schülern auch von den Potsdamer Vereinen genutzt werden, wird der Investitionsbedarf auf über 21 Mio. Euro geschätzt.

Exner weist darauf hin, dass zur Finanzierung des neuen Investitionspakets ab 2015 rund die Hälfte der investiven Schlüsselzuweisungen, die die Stadt vom Land erhält, d. h. rund 8 Mio. Euro jährlich, im städtischen Haushalt reserviert werden sollen. Darüber hinaus soll der KIS ab 2014 jährlich bis zu 5 Mio. Euro neue Kredite aufnehmen. Diese Kredite unterliegen allerdings der kommunalrechtlichen Genehmigung. Eine Zustimmung der Kommunalaufsicht ist jedoch nur für unabweisbare Pflichtaufgaben oder rentierliche Investitionen der Kommune möglich. „Die Reservierung der Hälfte der investiven Schlüsselzuweisungen bedeutet zugleich auch, dass die Spielräume für andere Investitionsbedarfe deutlich einschränkt werden. Deshalb macht sich eine Gesamtbedarfsanalyse der technischen und sozialen Infrastruktur mit anschließender Prioritätensetzung dringend erforderlich", so der Bürgermeister.