Die Mitarbeiter der Stadt bitten die Potsdamer, entsprechend der Straßenreinigungssatzung auf den Straßen ohne öffentlichen Winterdienst im Rahmen der Anliegerpflichten neben der Freihaltung der Gehwege, der Übergänge für Fußgänger an Kreuzungen und Einmündungen auch die Regenwassereinläufe und Hydranten von Eis und Schnee freizuhalten.
Nehmen Anlieger diese Pflichten nicht wahr, so können Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000 Euro erhoben werden.
Durch den häufigen Frost-Tau-Wechsel und das nicht mögliche Abfließen von Tauwasser kommt es zum Eindringen von Wasser in auch bisher wenig geschädigte Straßen. Dieses Wasser gefriert in den Rissen. Es kann kurzfristig zu teilweise erheblichen Aufbrüchen kommen, die jedem als Schlagloch ins Auge fallen. Mit einem Kaltasphalt-Spezialgemisch werden die Löcher schrittweise repariert. Sobald eine längere Phase mit günstiger Witterung eintritt, kann eine effektive Schlaglochbeseitigung erfolgen. Bis dahin bitten wir alle Verkehrsteilnehmer um gebotene Vorsicht.