Pressemitteilung Nr. 70 vom 06.02.2013 Die Landeshauptstadt nimmt die Sorgen und Nöte der Eltern ernst

Neues Beratungsangebot für lerntherapeutische Leistungen (§ 35a SGB VIII) installiert
Die Landeshauptstadt Potsdam wird ihr Dienstleistungsangebot für die Potsdamerinnen und Potsdamer in Fragen lerntherapeutischer Leistungen ausbauen. „Wir nehmen die Sorgen und Nöte der Eltern sehr ernst", sagte die Beigeordnete für Soziales und Jugend, Elona Müller-Preinesberger.

Hintergrund: Am 30.01.2013 wurde den Stadtverordneten der Lokale Teilhabeplan der Landeshauptstadt Potsdam als Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gegeben. Darin wird für die Landeshauptstadt Potsdam die Vision einer Gesellschaft gezeichnet, die ihre Strukturen an Menschen mit Behinderungen anpasst und nicht umgekehrt. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist auch die Nutzung einer „Leichten Sprache", die in Beratungen, behördlichen Schriftstücken und Formblättern angewandt wird. Dies gilt umso mehr, wenn gesetzliche Vorgaben und Formulierungen wie im § 35 a SGB VIII nur schwer verständlich sind und die Eltern sich an den Regularien zu zerreiben drohen.

Die Landeshauptstadt Potsdam bietet daher ab dem 05. März 2013 jeweils am ersten Dienstag im Monat in der Zeit von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr im Haus 2, Zimmer 434 eine Beratung für Eltern und ihre Kinder zu lerntherapeutischen Leistungen (Dyskalkulie und Legasthenie) nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) an. „Wir wollen an dieser Stelle unser Dienstleistungsangebot für die Eltern und deren Kinder weiter verbessern", stellt die zuständige Beigeordnete Elona Müller-Preinesberger fest. Bei den vorbenannten Leistungen handelt es sich zwar um gesetzliche Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, dennoch hat die Landeshauptstadt Potsdam unter Beachtung der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem damit verbundenen Inklusionsgedanken die Hilfen im Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt verortet. Ziel ist es dabei, Hilfen für behinderte Kinder- und Jugendliche so weit wie möglich aus einer Hand zu gewähren. Die Komplexität der Leistung ergibt sich bereits aus den Anspruchsvoraussetzungen.

Die betroffenen Kinder müssen in ihrer seelischen Gesundheit von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweichen und zum Anderen muss infolgedessen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sein oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten sein. Ziel der Eingliederungshilfe im Sinne des § 35 a SGB VIII ist es, den Betroffenen bei der seelischen Behinderung nach Möglichkeit wieder in die Gesellschaft einzugliedern bzw. bei einer drohenden seelischen Behinderung dessen Ausgliederung zu vermeiden.

Die Lese- und Rechtschreibstörung und Rechenstörung sind Teilleistungsstörungen, für deren Kompensation und eine entsprechende Förderung vorrangig die Schule verantwortlich ist. Wenn Lese-, Rechtschreib- und/ oder Rechenschwierigkeiten auftreten, hat die Schule auf Grund ihres vorrangigen Bildungsauftrages zu gewährleisten, dass Kinder vom Beginn ihrer Schullaufbahn rechtzeitig und professionell gefördert werden, so dass einer Störung der kindlichen Psyche präventiv begegnet wird und eine Verfestigung im Sinne einer (drohenden) seelischen Behinderung vermieden wird.

Um auch hier eine optimalen Verfahrensweg für Eltern und Kinder zu gewährleisten, hat bereits die Kontaktaufnahme und Abstimmung mit dem zuständigen Schulamt stattgefunden. Im Ergebnis dessen fand eine erste Abstimmung mit den Schulleitern der weiterführenden Schulen in der Landeshauptstadt statt. Gleiches erfolgt noch mit den Schulleitern der Grundschulen. Geplant ist darüber hinaus auch die Kontaktaufnahme zu den entsprechenden Elternbeiräten der Schulen um auch hier die Chance zu nutzen, bestehende Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.

„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Wohlbefinden der Kinder, ein Sparen auf Kosten der Kinder kommt für die Landeshauptstadt Potsdam nicht in Frage", sagte die Beigeordnete. „Dennoch müssen grundsätzliche Voraussetzungen einer Leistungsgewährung geprüft werden und vorliegen. Ich erhoffe mir von der Einrichtung des Beratungsangebotes eine Aufklärung der Eltern zu diesem komplizierten und emotionsgeladenen Thema noch vor der Antragstellung".