Pressemitteilung Nr. 68 vom 09.02.2006 Schwimmhalle auf dem Brauhausberg weist Konstruktionsfehler auf

Allgemeine Planungsgrundsätze lassen Lebensdauer von 60 - 80 Jahren erwarten

"Die Schwimmhalle auf dem Brauhausberg weist Konstruktionsfehler auf. Das haben die kürzlich im Rahmen der Vorbereitung der Komplettsanierung der Schwimmhalle auf dem Brauhausberg durchgeführten Untersuchungen ergeben. Damit war nach den allgemein geltenden Planungsgrundsätzen für die Errichtung von Gebäudetragkonstruktionen nicht zu rechnen", so Oberbürgermeister Jann Jakobs. Er bekräftigte damit seine bisherige Aussage, dass die Statikprobleme wegen Durchrostung bei den Sanierungsmaßnahmen Anfang der 90-er Jahre nicht vorhersehbar waren. Der Technikbereichsleiter des KIS, Bernd Richter, hatte im gestrigen Hauptausschuss ebenfalls bestätigt, dass damals kein akuter Handlungsbedarf bestand.

Im Jahr 1991/92 wurde eine Sanierung der zwischen den Tragpfeilern gespannten Dachkonstruktion durchgeführt und dabei auch weitere sensible Konstruktionselemente geprüft. Es wurde aber lediglich ein allgemeiner Sanierungsbedarf für die gesamte Fassadenkonstruktion sowie den Schwimmbecken- und Technikbereich festgestellt.

Auf Grund der damals vorliegenden Informationen über die ursprüngliche Planung der Hallenkonstruktion konnte man davon ausgehen, dass die wesentlichen Stahlbauteile aus einem korrosionsträgen Stahl bestehen und konstruktiv dauerhaft korrosionsgeschützt sind. Dies entspricht auch den allgemein geltenden Planungsgrundsätzen, nach denen die Tragkonstruktion von Gebäuden auch ohne ständige Erneuerungen und Instandhaltungen über einen langjährigen Zeitraum Bestand haben muss. Die Regeln der Technik gehen von einem Zeitraum von 60 bis 80 Jahren aus.

Die seinerzeit vorgefundenen Korrosionsbilder lieferten auch keinen Grund für Zweifel an der Einhaltung dieser Planungsgrundsätze. Es wurde zwar Anrostungen festgestellt, aber diese Flugrostschicht ist für korrosionsträge Stähle normal und stellte in keiner Weise eine Beeinträchtigung der Standsicherheit dar. Ebenso war nicht zu erwarten, dass sich der Zustand langfristig verschlechtern wird. Es gab weder die Veranlassung eine unverzügliche Sanierung durchzuführen, noch regelmäßige bestandszerstörende Kontrolluntersuchungen festzulegen. Derart massive Untersuchungen werden in der Regel aufgrund ihres erheblichen Aufwandes erst ab einem hohen Sanierungsgrad durchgeführt.






Die jetzt vorliegenden Schadensbilder zeigen nunmehr, dass sich aus der Flugrostschicht innerhalb von 14 Jahren eine erhebliche bestandsschädigende Durchrostung insbesondere der Verschraubungen entwickelt hat. Dies lässt darauf schließen, dass in Abweichung von den vorgenannten Planungsgrundsätzen ein korrosionsanfälliger Stahl zum Einsatz kam.

Angesichts dieser Erfahrungen mit dem Gebäude bleibt den Untersuchungen vorbehalten, inwieweit sich weitere bisher verdeckte Ausführungsfehler feststellen lassen.