Pressemitteilung Nr. 66 vom 27.01.2014 TG Potsdam unterliegt Landeshauptstadt

Gericht bestätigt Auffassung Potsdams: Rahmenvereinbarung Krampnitz unwirksam
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am heutigen Tag die Klage in dem Verfahren der TG Potsdam Projektentwicklungsgesellschaft mbH gegen die Landeshauptstadt Potsdam auf Feststellung der Wirksamkeit der städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der ehemaligen Kavallerie-Reitschule Krampnitz abgewiesen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass zwischen der Landeshauptstadt und der TG Potsdam Projektentwicklungsgesellschaft mbH keine wirksame Rahmenvereinbarung zustande gekommen ist.

Im Jahr 2008 hatte die Landeshauptstadt Potsdam mit einer „TG Potsdam GmbH" eine städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der ehemaligen Kavallerie-Reitschule Krampnitz geschlossen. Diese „TG Potsdam GmbH" hatte nach den Feststellungen des Gerichts seinerzeit den Eindruck erweckt, die renommierte dänische Thylander Gruppe in Deutschland zu vertreten. Im Zusammenhang mit ersten öffentlichen Zweifeln hatte eine interne Prüfung der Landeshauptstadt Potsdam hieran erhebliche Bedenken aufkommen lassen, weshalb die Stadt schließlich die Anfechtung erklärte. Die daraufhin erhobene Klage der TG Potsdam Projektentwicklungsgesellschaft mbH auf Feststellung der Wirksamkeit der städtebaulichen Rahmenvereinbarung blieb nun erfolglos. Das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt die Rechtsauffassung der Landeshauptstadt Potsdam.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist mit Blick auf das stetigen Bevölkerungswachstum mehr denn je auf eine gezielte, zügige und gesamthafte Entwicklung dieses Konversions¬standortes angewiesen und hat deshalb im Juni 2013 durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung das Gebiet zum „Städtebaulichen Entwicklungsbereich" erklärt. Damit nimmt die Stadt nun die Entwicklung in Krampnitz in die eigene Hand.