Pressemitteilung Nr. 65 vom 04.02.2011 Seebühne Hermannwerder: Baugenehmigung und Festlegungen im Bebauungsplanverfahren sind notwendig

Der Sprecher vom Veranstalter Deutsche Entertainment AG (DEAG), Norbert Eierding, wird in der Presse mit der Aussage zitiert, dass es sich bei der Genehmigung zum Projekt „Seebühne Hermannswerder" um ein „zweiphasiges Genehmigungsverfahren" handelt. Bereits in der ersten Phase seien „grundsätzliche Bedenken ausgeräumt" worden, so dass im Dezember mit dem Kartenverkauf begonnen worden sei. Mit der „eigentlichen Genehmigung" sei erst im April zu rechnen.
Diese Begrifflichkeiten sind falsch und erwecken im Ergebnis beim Leser einen ebenso falschen Eindruck, dass maßgebliche Entscheidungen bereits getroffen seien.
Das Vorhaben bedarf einer Baugenehmigung und für die vorgesehene dauerhafte Etablierung umfassende Festlegungen in einem Bebauungsplanverfahren, für das der Stadtverordnetenversammlung zur Sitzung am 02.03.2011 ein Aufstellungsbeschluss empfohlen wird.
Zutreffend ist, dass seit Ende November Vorabstimmungen mit der DEAG geführt werden, um die maßgeblichen kritischen Themenfelder für das Projekt auszuloten und zu klären, welche Nachweise zu führen sind, um Genehmigungshindernisse auszuräumen. Dafür ist eine Vielzahl von Unterlagen zu erstellen, die nach den erfolgten Verabredungen in einen Bauantrag münden, der spätestens zum 1. April gestellt werden soll. Entscheidungen über die Erteilung einer Genehmigung können erst nach Vorliegen und Prüfung des Antrags getroffen werden.
Die DEAG hat der Verwaltung gegenüber mehrfach versichert, den Kartenvorverkauf auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu betreiben.