Pressemitteilung Nr. 65 vom 09.02.2006 Eigentümer zu Winterdienst verpflichtet

Ausgehend von der Witterung der letzten Tage und Wochen und den zahlreichen damit verbundenen Unfällen macht die Stadtverwaltung erneut darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, die Erfüllung des Winterdienstes durch die Grundstückseigentümer sehr ernst zu nehmen.
Entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 14. Dezember 2005, veröffentlicht im Amtsblatt 16 am 28. Dezember 2005, sind die Eigentümer für die winterdienstliche Betreuung ihres Anliegerbereiches verantwortlich. Ihre Verpflichtung besteht darin, dafür zu sorgen, dass bei Eis- und Schneeglätte öffentliche Straßen und Verkehrswege gestreut und gegebenenfalls vorher beräumt werden. Dabei sollen abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln eingesetzt werden, um die Umwelt weitestgehend zu schonen.
Bei Straßen mit Gehweg müssen die an den Grundstücken liegenden Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis freigehalten bzw. abgestumpft werden, und das an allen Grundstücksseiten. Auch bei Straßen ohne Gehweg ist der Winterdienst in einer Breite von 1,50 m zur bebauten Seite (zu den bebauten Seiten) zu gewährleisten.
Täglich sind in der Zeit von 6 bis 20 Uhr müssen gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis
6 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit bittet alle Eigentümer dringend, den Winterdienst zu gewährleisten und damit im Interesse der Gesundheit ihrer Nachbarn und Mitbürger zu handeln.