Pressemitteilung Nr. 63 vom 16.02.2009 Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit - An alle Halter von Wiederkäuern in der Landeshauptstadt Potsdam

Im Jahr 2009 wird in Deutschland erneut eine flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-8) bei Rindern, Schafen und Ziegen durchgeführt. Die Impfaktion beginnt im Februar 2009.

Alle Rinder, Schafe und Ziegen, die bereits im letzten Jahr eine Grundimmunisierung erhalten haben, benötigen dieses Jahr nur eine Auffrischungsimpfung.

Alle Rinder und Ziegen ab dem vollendeten 3. Lebensmonat, die noch nicht geimpft sind sowie alle Rinder, die im Jahr 2008 nur einmal geimpft wurden, müssen 2009 zwei Impfungen erhalten. Die zweite Impfung wird 21 - 28 Tage nach der ersten Impfung durchgeführt.
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Die Impfung wird durch praktizierende Tierärzte ausgeführt, diese werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt.

Ein Beihilfeerlass des Landes Brandenburg regelt die Finanzierung der Impfaktion. Danach werden die Kosten des Impfstoffes sowie der Impfung aller erfassten Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Gatterwildbestände durch die Tierseuchenkasse getragen. Detaillierte Informationen erteilt die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg.

Alle Tierhalter sind zur Hilfeleistung und Vorbereitung der Impfung sowie zur Dokumentation der geimpften Tiere verpflichtet.

Noch nicht registrierte Tierbestände (Rind, Schaf, Ziege und Gatterwild) sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81 in 14469 Potsdam (Telefon 289 1817) unverzüglich anzuzeigen.