Pressemitteilung Nr. 62 vom 08.02.2007 Gewährleistung der Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln

Im Jahre 2006 ist das sogenannte Hygienepaket der EU in Kraft getreten. Dies bedeutet neue Vorschriften für alle Lebensmittelunternehmer, Futtermittelproduzenten, Tierhalter aber auch für die amtliche Kontrolle. Als Zielstellung des neuen Rechts ist formuliert, Futtermittel und Lebensmittel sollen sicher und bekömmlich sein.

Das Gemeinschaftsrecht umfasst einen Katalog von Vorschriften zur Erreichung dieses Ziels. Die Vorschriften betreffen die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Futtermitteln und Lebensmitteln. Die Sicherheit muss auf allen Stufen der Lebensmittelkette, einschließlich der Primärproduktion – also Tier- und Pflanzenproduktion – gewährleistet sein.

Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Futtermittels oder Lebensmittels liegt beim Unternehmer. Die Unternehmer können für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf „Leitlinien für eine gute Hygienepraxis“ zurückgreifen, die von den Innungen und Verbänden gemeinsam mit den amtlichen Stellen erarbeitet wurden und somit Handlungsrahmen für Unternehmer und für die amtliche Kontrolle sind.

Neu ist, dass alle Lebensmittelunternehmer und Futtermittelproduzenten sich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt als der zuständigen Stelle in der Landeshauptstadt Potsdam zur Registrierung anzumelden haben. Die Lebensmittelunternehmer haben auch alle wichtigen Veränderungen bei Tätigkeiten sowie Betriebsschließungen zu melden.
Diese Meldepflicht gilt ebenso für alle Halter von Nutztieren, egal ob die Tiere privat als Hobbytiere gehalten werden oder gewerblich. Wer Nutztiere hält (dazu zählen auch Enten, Gänse, Perlhühner, Rebhühner, Tauben sowie Wachteln und Minischweine), hat diese unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

Das Hygienepaket verpflichtet die Unternehmen zu Eigenkontrollen und deren Dokumentation auf allen Produktionsstufen, sowie zum Nachweis der Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel. Diese Kriterien sind ein wesentlicher Schwerpunkt der amtlichen Überprüfungen.

Für das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gilt es, die Anforderungen der Verordnung 882/2004 der EU über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz zu erfüllen.

Die amtlichen Kontrollen werden unter Anwendung geeigneter, eigens hierfür entwickelter Methoden unter Beachtung der Risikolage der Unternehmen sowie unter Berücksichtigung der von den Futtermittel- und Lebensmittelunternehmern selbst durchgeführten Eigenkontrollen und Qualitätssicherungsprogrammen durchgeführt.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Kontrollen gehören auch Ad-hoc-Kontrollen zur Überwachung.
Erstmals wurden im Jahr 2006 die Kontrollen nach einer Risikobewertung der Betriebe in der Landeshauptstadt Potsdam durchgeführt. Gleichzeitig wurde damit begonnen, ein landesweites QS-System zur Sicherung der Einheitlichkeit der Überwachung auf hohem Niveau aufzubauen.