Pressemitteilung Nr. 58 vom 02.02.2006 Vollstreckung von Forderungen in der Landeshauptstadt Potsdam

- Zahlen und Fakten -

Die Stadtkasse Potsdam ist als Vollstreckungsbehörde für die Mahnung sowie die Zwangsvollstreckung von Forderungen zuständig. Hierzu gehören insbesondere die Vollstreckung eigener Forderungen (z. B. Steuern, Gebühren, Bußgelder, Mieten) im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam sowie die Vollstreckung von Forderungen anderer Behörden im Wege der Amts- bzw. Vollstreckungshilfe (z. B. andere Städte, Landkreise, Polizei, GEZ, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufskammern).

Nicht zuletzt auf Grund der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse leidet die Zahlungsmoral auch in Bezug auf Forderungen der öffentlichen Hand. Dies wird durch immer mehr säumige Schuldner deutlich spürbar. Die Landeshauptstadt Potsdam bildet hier keine Ausnahme.

So stieg in den Jahren 2000 bis 2005 die Zahl der zu bearbeitenden Vollstreckungsfälle um 73 %. In Zahlen bedeutet das einen Anstieg von 28.327 Fällen im Jahr 2000 auf 49.169 Fällen im Jahr 2005. Der Forderungsbetrag erhöhte sich im selben Zeitraum von 8.089.372 €  auf 16.819.756 €, was einer Steigerum um 108 % entspricht.

Reagiert der Schuldner nicht auf Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der Vollstreckungsbehörde, werden Vollziehungsbeamte mit der Beitreibung vor Ort beauftragt.

Für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen sind bei der Stadt Potsdam sechs Vollziehungsbeamte angestellt. Diese sind täglich im Außendienst in der Stadt unterwegs, um die Forderungen beizutreiben oder die Schuldner zu ermitteln. Privatrechtliche Forderungen der Stadt werden an die Gerichtsvollzieher bei den Amtsgerichten abgegeben.

Kann oder will der Schuldner nicht an den Vollziehungsbeamten zahlen, pfändet dieser Sachen des Schuldners. Die Pfändung erfolgt durch Wegnahme oder durch Anbringen des Pfandsiegels, umgangssprachlich auch als "Kuckuck" bezeichnet.

Besonders sensibel reagieren die Schuldner, wenn das Kraftfahrzeug gepfändet wird. Die Schuldnerreaktionen reichen hier von Beschimpfungen bis zur Einsendung selbstverfasster Gedichte. Die Blockierung von Kraftfahrzeugen erfolgt durch das Anlegen der Parkkralle oder des Ventilwächters. Bei beiden Hilfsmitteln wird eine weitere Benutzung des Autos verhindert. Die Freigabe der Fahrzeuge erfolgt erst nach Zahlung der Forderungen. In den meisten Fällen werden jedoch die geschuldeten Forderungen gezahlt, nicht zuletzt, weil die Pfändung für jedermann sichtbar ist. Kurze Zeit bleibt das gepfändete Auto mit den angebrachten Ventilwächtern stehen; hat der Schuldner auch dann noch nichts unternommen, um seine offenen Rechnungen zu begleichen, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Aber auch dann bleiben dem Schuldner noch etwa zwei Wochen Zeit, um sein Auto auszulösen. Geschieht das nicht, wird der Wagen von der Vollstreckungsbehörde versteigert, um mit dem Erlös die Schulden zu begleichen.

Sollte der Schuldner nicht in der Lage sein, die Forderungen sofort zu zahlen, ist in Ausnahmefällen auch eine Ratenzahlung möglich.

Neben der Vollstreckung durch Vollziehungsbeamte gibt es noch eine Reihe anderer Möglichkeiten für die Stadt, an ihr Geld zu kommen. Dazu gehören Kontopfändungen, Lohnpfändungen und die Zwangsversteigerung von Grundstücken. Zwangsversteigerungsverfahren kommen insbesondere zum Tragen, wenn der Schuldner außer Immobilienbesitz über kein weiteres Einkommen bzw. Vermögen verfügt.

Darüber hinaus nimmt die Stadtkasse Potsdam die Interessen der Stadt bei Insolvenzverfahren wahr. Insolvenzverfahren werden eröffnet, wenn der Schuldner überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist.