Pressemitteilung Nr. 55 vom 26.01.2012 Straßenreinigung: Neue Winterdienstsatzung im März

Beschluss zur Straßenreinigungsgebührensatzung wird erneut beanstandet
Die Landeshauptstadt Potsdam wird den Stadtverordneten auf der nächsten Sitzung im März eine eigene Winterdienst-Satzung zur Beschlussfassung vorlegen. Damit erfüllt sie einen Beschluss, der am Mittwochabend mehrheitlich von den Stadtverordneten gefasst worden ist. Bisher ist der Winterdienst Bestandteil der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt. Da Potsdam derzeit jedoch nicht über eine solche Satzung verfügt, konnte aktuell auch keine Winterdienst-Satzung in Kraft treten. „Ohne Satzung können wir keine Gebühren erheben, die Stadt müsste allein für den Winterdienst 1,8 Millionen Euro in diesem Jahr aus dem Haushalt bezahlen", sagte die zuständige Beigeordnete Elona Müller-Preinesberger. Durch eine eigene Satzung für den Winterdienst sollen die Potsdamerinnen und Potsdamer wie üblich durch Gebühren an den Kosten beteiligt werden.

Die Trennung ist auch ein Resultat des Streites um die Straßenreinigungssatzung. In der wird die Häufigkeit der Reinigung in den Straßen der Landeshauptstadt festgelegt. Die Stadtverordnetenversammlung hat im Dezember zwei Mal Satzungen beschlossen, die nach Ansicht der Landeshauptstadt rechtswidrig sind. Daher hat Oberbürgermeister Jann Jakobs beide Beschlüsse beanstandet. Nun muss die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg über die Rechtmäßigkeit der Satzung entscheiden. Die Landeshauptstadt ist zuversichtlich, dass das Ministerium des Inneren der Auffassung des Oberbürgermeisters folgt, da sie sich im Vorfeld in schriftlichen Stellungnahmen bereits mehrfach für die Auffassung der Stadtverwaltung ausgesprochen hat.

Die von den Stadtverordneten beschlossene Straßenreinigungsgebührensatzung, in der die Gebühren für die Reinigung der jeweiligen Straßen festgelegt sind, ist nach Ansicht der Landeshauptstadt ebenfalls rechtswidrig. Nach der ersten Beanstandung des Beschlusses hat die Stadtverordnetenversammlung am Mittwochabend erneut für diese Satzung votiert, die der Oberbürgermeister erneut beanstanden wird. Damit muss auch diese Satzung von der Kommunalaufsicht des Innenministeriums kontrolliert werden.

Die Stadtverordneten fordern eine eigene Reinigungsklasse, in der Straßen zusammengefasst sind, die allein mit Kehrmaschinen gereinigt werden. Alle anderen Straßen sollen in sogenannter Mischreinigung, also mit Besen und Maschine, gesäubert werden. Dies ist aus Sicht der Landeshauptstadt rechtswidrig. Das Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg hat mit Schreiben vom 2. Dezember 2011 bestätigt, dass es der Rechtsauffassung der Verwaltung folgt. Demnach ist eine Satzung mit einer Reinigungsklasse „ausschließlich maschinelle Reinigung" rechtswidrig.

Eine bisher bestehende Reinigungsklasse ausschließlich maschinelle Reinigung ist aufgrund des Hinweises der Rechtsprechung und des sogenannten kommunalabgaberechtlichen Äquivalenzprinzips somit nicht möglich. Dies besagt in diesem Fall, dass der Preis für die Leistungserbringung Straßenreinigung allein durch die Häufigkeit der Reinigung in den einzelnen Straßen differenziert werden darf, nicht aber durch die Art der Straßenreinigung. Diese so veränderte Satzung ist den Stadtverordneten bereits im September vorgelegt worden, sie folgten dem Vorschlag der Verwaltung trotz Kenntnisnahme der Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landes nicht.

Die Landeshauptstadt Potsdam musste nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage aufbauend auf die Ergebnisse der externen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung der Straßenreinigungssatzung durch das Unternehmen Econum und den Ausführungen im Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2007 (Az.: 9 A 72.05) von der Beibehaltung der Reinigungsklasse 2 „ausschließlich maschinelle Reinigung" Abstand nehmen. In Folge wurde die Straßenreinigungssatzung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angepasst und als wesentlichste Änderung eine Mischreinigung (Reinigung durch Kehrmaschine und manuelle Reinigung mit dem Besen) zugrunde gelegt.