Pressemitteilung Nr. 54 vom 28.01.2013 Neubau der Weißen Flotte: Landeshauptstadt Potsdam bedauert Abkehr des Architekturbüros Dietz-Joppien von gemeinsamer Strategie

Auf Einladung des Baubeigeordneten Matthias Klipp fanden bereits mehrere Gespräche mit den Architekten des Neuen Lustgartens, Herrn Albert Dietz und Frau Prof. Anett-Maud Joppien, statt; das letzte am 18. Januar 2013. Ziel der Gespräche war es, das Architekturbüro Dietz-Joppien in die Planung und Gestaltung des Neubaus der Weißen Flotte im Bereich des Lustgartens zwischen Hafenbecken, Parkplatz am der Bahn und Neptunbassin einzubeziehen und einen Urheberrechtsstreit zu vermeiden. Grundlage für die zukünftige Beteiligung sollte eine Vereinbarung bilden, die die Zusammenarbeit des Architekturbüros Dietz-Joppien mit der Weißen Flotte, Herrn Prof. Winkens - als Architekt des ursprünglichen Neubauentwurfs - und der Landeshauptstadt regelt, um einen verträglichen Neubau in dem landschaftsplanerisch und denkmalpflegerisch sehr bedeutsamen Bereich in Potsdams Mitte zu gewährleisten.

Der Stadt liegt ein entsprechendes Leistungsangebot des Architekturbüros vom 21. Januar 2013 vor. Die Übermittlung war verbunden mit einem Dank für das kooperative und offene Gespräch am 18. Januar 2013 und der Freude über den erarbeiteten Weg einer gemeinsamen Strategie. Über das Leistungsangebot und die Form der Beteiligung sollte nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Januar 2013 weiter beraten und entschieden werden. Bisher war der Stadt nicht bekannt, dass das Architektenbüro Dietz-Joppien von dieser Verfahrensweise Abstand genommen hatte. Umso unverständlicher ist daher die Kommunikation und Darstellung in der heutigen Presse.

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Matthias Klipp zeigt sich enttäuscht: „Ich bedaure sehr, dass sich das Architektenbüro Dietz-Joppien von der verabredeten gemeinsamen Strategie offenbar verabschiedet hat. Für mich ist jedoch unverständlich, dass ich das durch die Presse erfahren muss. In unserem letzten Gespräch hatten wir als gemeinsames Ziel vereinbart, mit allen Beteiligten die bestmögliche Lösung für die Weiße Flotte und die Stadt Potsdam zu finden. Voraussetzung für alle Optimierungsvorschläge ist für mich jedoch, dass diese gemeinsam mit dem Bauherrn und seinen Architekten erarbeitet werden." Matthias Klipp appelliert deshalb an Dietz-Joppien, zu der verabredeten Linie zurückzukehren und zu dem Leistungsangebot zu stehen. Ein Urheberrechtsstreit wäre für alle Beteiligten die schlechteste Lösung und würde auch nicht zur Umsetzung der von Dietz-Joppien proklamierten städtebaulichen Ziele im Lustgarten führen.

Hintergrundinformationen
In der Stadtverordnetenversammlung am 30. Januar 2013 sollen der Antrag der Stadtverwaltung über die Änderung der Sanierungsziele im Bereich Hafen/Neuer Lustgarten (12/SVV/0853) und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit Änderungen der SPD-Fraktion über die Anordnung der Weißen Flotte am Potsdamer Lustgarten (12/SVV/0842) beschlossen werden. Die Bauverwaltung geht von einer positiven Beschlussfassung der Anträge aus. Im Rahmen der Erfüllung dieser Aufträge werden auch die planungsrechtliche Einordnung und die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens dargestellt und erläutert werden. Im Übrigen sei auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage DS 12/SVV/0855 der Stadtverordneten Saskia Hünecke verwiesen, in der unter Pkt. 1 bereits kurz die planungsrechtlichen Grundlagen zur Schaffung von Baurecht für die Weise Flotte gemäß § 35 Abs. 2 BauGB skizziert wurde. Diese Ausführungen werden im Rahmen des 12/SVV/0842 vertiefend dargestellt.