Pressemitteilung Nr. 53 vom 27.01.2010 Winterdienst

Die Leistungen der STEP für den öffentlichen Winterdienst führten in den letzten drei Wochen zu erheblicher Kritik und zahlreichen Hinweisen. So erreichten den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen weit mehr als 200 diesbezügliche Anfragen und täglich (unzählige - ca. 50) Anrufe.

Grundsätzlich wird nochmals darauf verwiesen, dass der vertragliche öffentliche Winterdienst ausschließlich die Straßen der Straßenreinigungssatzung in den Kategorien 1 und 2 von Potsdam betrifft. Das sind im Wesentlichen die Straßenhauptnetze mit dem ÖPNV. Darüber sind Straßen im Nebennetz enthalten, die durch Steigungen gefährlich werden könnten. Außerdem sind noch wenige Straßen enthalten, die aus speziellen Gründen in die Winterdienstpflicht gekommen sind. Die Einführung von Straßenkategorien erfolgte aus praktischen Gründen, um mit dem vertraglich zugesicherten Fahrzeugbestand von acht Streufahrzeugen die 16 Straßentouren nacheinander zu bedienen. Durch den Zeitversatz entstehen unterschiedliche Tourenergebnisse, die in der entsprechenden Gebührenkalkulation berücksichtigt sind.

Auf den nicht benannten Straßen erfolgt grundsätzlich kein Streu- und Räumdienst im Auftrag der Stadt. Das ist deshalb nicht möglich, da ein flächiger Winterdienst auf ca. 1090 Straßen nicht wirtschaftlich vorgehalten werden kann. Der öffentliche Winterdienst beschränkt sich deshalb auf 200 Straßen nach Einsatzerfordernissen.

Bei einigen Straßen mit Winterdienst der Kategorie 2 führten die erheblichen Schneemengen der letzten Tage zu geringeren Durchfahrtsbreiten, was zu Einschränkungen des Winterdienstes führte. Es wurde eine sukzessive Nachbesserung vereinbart, jedoch sind weitere Behinderungen infolge der Tiefsttemperaturen nicht ausgeschlossen.

Die Übertragung des Winterdienstes für den Fußgängerschutz erfolgt grundsätzlich auf die betroffenen Anlieger und schließt in bestimmten Fußgängerkreuzungs- und Querungsbereichen auch die Streu- und Räumpflicht der Fahrbahn mit ein.

Die Laufzeit des Vertrages zum Winterdienst endet vertragsgemäß im März 2010 und muss europaweit für den Winter 2010/11 neu ausgeschrieben werden. Hierfür laufen die Vorbereitungen. Alle bisherigen Erkenntnisse des Winterdienstes der letzten Jahre über Quantität und Qualität werden verarbeitet. Es werden die Grundsätze zum Winterdienst überarbeit, die bisher getrennt vergebenen Leistungen zum übrigen Winterdienst gebündelt und Einsatztouren optimiert sowie der Fußgängerschutz verstärkt.