Pressemitteilung Nr. 50 vom 30.01.2007 Stellungnahme zur datenschutzrechtlichen Prüfung der Bürgerbefragung zum Landtagsneubau

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Dezember wurde in der Landeshauptstadt erstmalig eine Bürgerbefragung durchgeführt.

Die jetzt im Prüfbericht des Landesamtes für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) geübte Kritik an der fehlenden Unterrichtung des LDA und des Ministeriums des Innern erfolgte zu Recht und wird vom Oberbürgermeister bedauert. Dass dieses formale Kriterium nicht eingehalten wurde und die notwendige Sorgfalt gefehlt hat, ist vor allem der Kurzfristigkeit und Erstmaligkeit des Vorhabens geschuldet. Bei künftigen Befragungen werden die zuständigen Aufsichtsbehörden vor Auftragserteilung informiert und beteiligt.

Wichtig ist für den Oberbürgermeister aber die Bestätigung gewesen, dass gegen die Art und Weise der Durchführung der Bürgerbefragung durch die Landeshauptstadt Potsdam keine grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen.
Das betrifft auch die Nutzung der Daten des Melderegisters: „Die Nutzung des Melderegisters zur Ermittlung der abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger war in Art und Umfang datenschutzrechtlich zulässig....Hinsichtlich des Umfangs der für jeden Bürger übermittelten Daten hat sich die Stadt auf das für die Durchführung der Befragung notwendige Minimum beschränkt.“

Der Oberbürgermeister betonte, dass eine mögliche Zuordnung von Fragebogen zu konkreten Personen zu keiner Zeit möglich war. Da der Verwaltung die genauen technischen Abläufe des Drucks und der Zusammenführung der Befragungsunterlagen bis zur Kuvertierung bei der Post nicht bekannt waren, konnte nach Eingang der Antworten bei der Stadt auch keine Zuordnung zur Seriennummer erfolgen. Nach Ausführung des Auftrages durch die Deutsche Post, wurden die Daten dort gelöscht. Das ist Bestandteil der Beauftragung der Post durch die Stadt gewesen. Die Anonymität war so zu jeder Zeit gewährleistet.