Pressemitteilung Nr. 47 vom 22.01.2014 Landeshauptstadt bittet um Einhaltung der Anliegerpflichten

Grundstückseigentümer müssen Schnee und Eis auf Gehwegen beseitigen
Aufgrund der gegenwärtig herrschenden Witterungsbedingungen bittet die Landeshauptstadt Potsdam alle Grundstückseigentümer und Anlieger, die Winterdienstpflichten für Gehwege unbedingt zu erfüllen. Nur so kommen alle sicher, ohne Stürze und Unfälle durch den Winter.

Die Landeshauptstadt hat auf Grundlage der geltenden Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) mit der Durchführung des Winterdienstes auf einem ausgewählten Straßennetz beauftragt. Zumeist betrifft das die Hauptverkehrsstraßen. Seit Dienstag gilt hier die Einsatzstufe 1. Alle Fahrzeuge der STEP sind im Einsatz und sichern somit die Aufrechterhaltung des Verkehrs in der Landeshauptstadt Potsdam. Auf welchen Straßen die STEP den Winterdienst übernimmt, ist im Straßenverzeichnis der Winterdienstsatzung markiert.

Auf allen Straßen, die nicht im Verzeichnis gekennzeichnet sind sowie grundsätzlich auf Gehwegen sind die Anlieger für den Winterdienst verantwortlich. Bei ersten Kontrollen am Dienstag musste allerdings festgestellt werden, dass in einigen Bereichen die Grundstückseigentümer und Anlieger ihren Pflichten nur bedingt nachgekommen sind. Gehwege mit einer Breite von weniger als 1,50 Meter sind vollständig, breitere Gehwege sind in einer Breite von 1,50 Meter unbedingt von Schnee freizuhalten und zu bestreuen.

Zum Schutz der Fußgänger ist besonders wichtig, dass auf Straßen gekennzeichnete Fußgängerüberwege sowie die Übergänge für Fußgänger an Straßenkreuzungen bis zur Mitte der Fahrbahn von den Anliegern geräumt und gestreut werden. Ist nur auf einer Straßenseite ein Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenfläche. Bei Anfragen und Hinweisen steht ebenfalls die Winterdienst-Hotline der STEP unter Tel.: (0331) 6617171 zur Verfügung.