Ausgangspunkt bildete ein Verfahrenserlass des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2000, dass derartige Arbeiten ab August 2000 mit dem vollem Mehrwertsteuersatz abzurechnen sind. Die Neuregelung galt bis zu diesem Zeitpunkt bereits.
Mit Bekanntwerden des Urteils hat die Potsdamer Stadtverwaltung als einer der ersten Wasserversorger reagiert. Betroffen sind ca. 4000 Grundstücksanschlüsse, die im Zeitraum August 2000 bis Dezember 2007 hergestellt wurden. Um die nun notwendigen Verfahrensschritte abzustimmen, fanden erste Beratungen mit dem Finanzamt Potsdam statt. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass Ende des Jahres 2009 mit den Rückerstattungen begonnen werden kann.
Bei den im Jahre 2008 erbrachten Leistungen, die bisher noch nicht mit Kostenersatzbescheid abgerechnet wurden, wird die neue Rechtslage ab sofort berücksichtigt. Die notwendige Anpassung der Wasserversorgungssatzung ist vorbereitet und wird der Stadtverordnetenversammlung kurzfristig zur Beschlussfassung vorgelegt.