Pressemitteilung Nr. 43 vom 21.01.2014 Abfallgebührenbescheide für 2014 wurden verschickt

Die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2014 der Landeshauptstadt Potsdam sind an die Potsdamer Grundstückseigentümer beziehungsweise deren Bevollmächtigte verschickt worden. Die Abfallgebühren für dieses Jahr wurden wie üblich neu kalkuliert und bleiben im Vergleich zum Vorjahr in der Summe konstant. Bei den Abfallgrundgebühren ist eine leichte Senkung und bei den Abfallmengengebühren eine leichte Erhöhung zu verzeichnen. Die Änderungen der Gebührensätze sind im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam 16/2013 vom 28. November 2013 auf der Seite 16 veröffentlicht. Das Amtsblatt wird auch im Internet unter www.potsdam.de/amtsblatt veröffentlicht.

Die Mengengebühr des Abfalls richtet sich nach der Größe des Restabfallbehälters und dem gewählten Entleerungsrhythmus. Als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Abfallgrundgebühren dienen zudem die Daten des Einwohnermelderegisters zum Stichtag 30. Dezember 2013. Dieser Datenabgleich erfolgt einmal im Jahr in Vorbereitung des Schreibens der Jahresbescheide. Änderungsmitteilungen, die beim Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bis zum 23. Dezember 2013 eingegangen sind, konnten auf dem Jahresbescheid 2014 noch berücksichtigt werden. Danach eingegangener Schriftwechsel wird umgehend durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bearbeitet und die veränderten Abfallgebühren mittels Änderungsbescheid neu festgesetzt.

Sollten sich zwischenzeitlich weitere Änderungen ergeben haben, beispielsweise bei der Anzahl der Personen bzw. der Beschäftigten oder eine neue Bankverbindung vorliegen, bitten wir um schriftliche Mitteilung per Post an "Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, 14461 Potsdam" oder per Fax an (0331) 289 3798 bzw. per E-Mail an abfallgebuehrenveranlagung@rathaus.potsdam.de.