Die Mengengebühr des Abfalls richtet sich nach der Größe des Restabfallbehälters und dem gewählten Entleerungsrhythmus. Als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Abfallgrundgebühren dienen zudem die Daten des Einwohnermelderegisters zum Stichtag 30. Dezember 2013. Dieser Datenabgleich erfolgt einmal im Jahr in Vorbereitung des Schreibens der Jahresbescheide. Änderungsmitteilungen, die beim Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bis zum 23. Dezember 2013 eingegangen sind, konnten auf dem Jahresbescheid 2014 noch berücksichtigt werden. Danach eingegangener Schriftwechsel wird umgehend durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bearbeitet und die veränderten Abfallgebühren mittels Änderungsbescheid neu festgesetzt.
Sollten sich zwischenzeitlich weitere Änderungen ergeben haben, beispielsweise bei der Anzahl der Personen bzw. der Beschäftigten oder eine neue Bankverbindung vorliegen, bitten wir um schriftliche Mitteilung per Post an "Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, 14461 Potsdam" oder per Fax an (0331) 289 3798 bzw. per E-Mail an abfallgebuehrenveranlagung@rathaus.potsdam.de.