Pressemitteilung Nr. 42 vom 21.01.2014 Neuer Jugendhilfeplan 2014 – 2018 vorgestellt

Die Landeshauptstadt Potsdam hat einen neuen Jugendhilfeplan erarbeitet. Der Jugendhilfeplan 2014 - 2018 wird Ende Januar durch die Stadtverordneten diskutiert und soll Wegweiser für die Entwicklung im gesamten Jugendhilfespektrum sein. "Planung innerhalb der Jugendhilfe ist notwendig, um ein sinnvolles, abgestimmtes Miteinander der verschiedensten Akteurinnen und Akteure zu ermöglichen. Es muss die Angebotsvielfalt koordiniert und auf neue Bedarfe rechtzeitig reagiert werden", sagte Elona Müller-Preinesberger, Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung.

Gemessen am letzten Jugendhilfeplan für den Zeitraum von 2009 bis 2013 hat sich sowohl in der Bevölkerungsstruktur als auch bei den zentralen Herausforderungen einiges geändert. Die neuen quantitativen Grundlagen machen es ebenso wie neue Qualitäten in der Jugendhilfearbeit erforderlich, die Gesamtstrategie aktuell neu festzuschreiben. Das Handeln der Potsdamer Jugendhilfe wird von folgenden vier Handlungsgrundsätzen bestimmt: Proaktiv vor Präventiv vor Reaktiv, Lebensweltorientierung, Partizipation und Inklusion.

Elona Müller-Preinesberger sagt: "Der neue Jugendhilfeplan ist vor allem durch die Herausforderung der Inklusion geprägt, sie wirkt in allen gesellschaftlichen Ebenen des Zusammenlebens. Bei den meisten Themen im Umgang mit Familien muss die Jugendhilfe mit vielen anderen Akteuren kooperieren. Deshalb wird dem Thema ‚Schnittstellen zu anderen Akteuren‘ diesmal ein ganzes Kapitel gewidmet."

Dies entspricht auch dem Bundestrend, wonach die Thematik "Querschnittspolitik für junge Menschen" an Bedeutung gewinnt. Dabei lässt sich feststellen, dass die Landeshauptstadt Potsdam im kooperativen Miteinander sowohl innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam, mit anderen Behörden als auch mit freien Trägern und weiteren Akteuren, die für Kinder, Jugendliche und Familien tätig sind, sehr gut aufgestellt ist.

Für aktuell insgesamt 42.015 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 bis unter 27 Jahren (davon 24.934 minderjährige und 17.081 volljährige junge Menschen) bietet die Landeshauptstadt Potsdam eine vielfältige Palette an Betreuungs-, Beratungs,- Freizeit- und Unterstützungsangeboten. Das sind über 500 junge Menschen mehr im Vergleich zum letzten Planungszeitraum. Während die Anzahl der Volljährigen bis 27 Jahre um 3000 gesunken ist, sind die Minderjährigen um gut 3500 gestiegen und damit eine Altersgruppe die bedeutend mehr Aufmerksamkeit z.B. durch Betreuungsangebote benötigt.

In der Landeshauptstadt Potsdam gibt es derzeit 118 Kindertagesbetreuungseinrichtungen (Krippe, Kitas, Horte) bei 48 freien Trägern, 72 Tagespflegepersonen mit 364 Plätzen, vier pädagogisch begleitete Spielgruppen, sieben Andere Kinderbetreuungsangebote (Aki), eine Eltern-Kind-Gruppe, zwei Kinder- und Familienzentren, 60 Einrichtungen und Angebote zur Hilfe zur Erziehung, 18 Kinder- und Jugendklubs, ein betreuter Abenteuerspielplatz, sechs Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter, ein Fußballfanprojekt sowie zwei Einrichtungen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

"Grundsätzlich arbeiten wir mit der Handlungsmaxime, auf aktuellste Erfordernisse und Herausforderungen familienfreundlich, kinderschützend und entwicklungsfördernd zu reagieren. Ein flexibler bedürfnisorientierter und bürgerfreundlicher Umgang mit den jungen Menschen und deren Familien bleibt oberstes Gebot der Jugendhilfe auf der Grundlage neuester Erkenntnisse der Jugendhilfefachdiskussion", sagte Reinhold Tölke, Fachbereichsleiter Kinder, Jugend und Familie.

Nach einjähriger Abstimmung zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern der Potsdamer Jugendhilfe unter Berücksichtigung sowohl der Regionalisierung als auch der speziellen Fachgebiete entstand der neue Jugendhilfeplan 2014 - 2018. Neben vielen kleineren Beratungen und Gesprächen waren dabei zwei eintägige Workshops am 9. April 2013 und am 15. Oktober 2013 die zentralen Diskussionsveranstaltungen, an denen alle Arbeitsgemeinschaften laut § 78 SGB VIII der Potsdamer Jugendhilfe teilnahmen.