Pressemitteilung Nr. 41 vom 23.01.2006 Maßnahmen zum Schutz der Freundschaftsinsel

    Die Freundschaftsinsel ist ein eingetragenes Gartendenkmal. Schutzgut sind die einzelnen Anlagenteile bzw. Spezialgärten mit teilweise sehr seltenen schützenswerten Stauden-sammlungen u. a. auch einzigartige Karl-Foerster-Staudensorten, Ausstattungselemente und Gebäude.
    Mit hohem Aufwand ist die Freundschaftsinsel zur Bundesgartenschau nach denkmalpfle-gerischen Kriterien rekonstruiert worden. Sie ist ein Magnet für Gartenliebhaber und Erholungssuchende aus dem In- und Ausland.
    Eine Zunahme des Vandalismus - seit Jahren (mit steigender Tendenz) - führte in der Vergangenheit zu zahlreichen Beratungen unter Teilnahme u.a. der Polizei, der Ordnungsbehörde, der Sicherheitskonferenz, des Bereiches Grün und der Sicherheitsdienste.
    Vandalismusschäden betrugen im Jahr 2004 34.402,33 Euro und 2005 (bis September) 40.938,86 Euro. Schäden in den Anlagen und Pflanzbeeten waren an Pollerleuchten, Erläuterungsschildern, Sandsteinplatten, Pflanzgefäßen, Pergolen, Sonnenbänken.
    Durch die Polizei wurden an den Gebäuden zerstörte Verbundglasscheiben, Graffiti-Schmierereien, Einbruchdiebstähle, zerstörte Toranlagen aufgenommen.

    Gemäß § 16 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes nehmen die kreisfreien Städte die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr und nach § 8 Abs. 1 des gleichen Gesetzes hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz des Denkmals erforderlich sind.
    Durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen werden in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, den Mitgliedern des Fachbeirates der Freundschaftsinsel nachfolgende Maßnahmen sowie Vorgehensweisen zur Bekämpfung des Vandalismus sowie zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit und damit zur Einhaltung des § 4 der Stadtordnung (Verunreinigungsverbot) eingeleitet:

    1. Sperrung der Freundschaftsinsel während der Nacht einschließlich der zentralen Einfriedung der Staudenanlage (zwei Zugänge von der Langen Brücke und ein Zugang über die Brücke Alte Fahrt). Die Insel ist dann zu den Schließzeiten kein öffentlicher Verkehrsraum. Sie wird auch nicht als Durchgang für Anlieger benötigt. Stichprobenartig werden Kontrollen durch Sicherheitsdienste durchgeführt. Die Schließung wird je nach Jahreszeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr erfolgen.


    2. Verhinderung von Verunreinigungen.
    Hier wird eine gezielte Begehung durch Mitarbeiter des Außendienstes des Bereiches Ordnungsangelegenheiten bei Einbindung des Revierpolizisten abgestimmt und organisiert. Ebenfalls wird über die Sicherheitskonferenz mit Hilfe von Streetworkern Aufklärungsarbeit zu leisten sein.

    Durch die betroffenen Bereiche wird die Sperrung der Freundschaftsinsel zur Nachtzeit als geeignetes und erforderliches Mittel zur Verhinderung von Schäden in den Anlagen des Gartendenkmals angesehen.

    „Die Abwägung ergab, diese für den Schutz des Denkmals notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Besuchern am Tage einen denkmalgerechten Garten zu präsentieren.
    Im Vorfeld einer möglichst zeitnahen Umsetzung des Schutzes für das Gartendenkmal werden Bürgerinformationsveranstaltungen auf der Freundschaftsinsel organisiert“, sagte die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Dr. Elke von Kuick-Frenz.

    Die Freundschaftsinsel ist ein eingetragenes Gartendenkmal. Schutzgut sind die einzelnen Anlagenteile bzw. Spezialgärten mit teilweise sehr seltenen schützenswerten Stauden-sammlungen u. a. auch einzigartige Karl-Foerster-Staudensorten, Ausstattungselemente und Gebäude.

    Mit hohem Aufwand ist die Freundschaftsinsel zur Bundesgartenschau nach denkmalpfle-gerischen Kriterien rekonstruiert worden. Sie ist ein Magnet für Gartenliebhaber und Erholung-suchende aus dem In- und Ausland.

    Eine Zunahme des Vandalismus - seit Jahren (mit steigender Tendenz) - führte in der Vergangenheit zu zahlreichen Beratungen unter Teilnahme u.a. der Polizei, der Ordnungsbehörde, der Sicherheitskonferenz, des Bereiches Grün und der Sicherheitsdienste.
    Vandalismusschäden betrugen im Jahr 2004 34.402,33 Euro und 2005 (bis September) 40.938,86 Euro. Schäden in den Anlagen und Pflanzbeeten waren an Pollerleuchten, Erläuterungsschildern, Sandsteinplatten, Pflanzgefäßen, Pergolen, Sonnenbänken.
    Durch die Polizei wurden an den Gebäuden zerstörte Verbundglasscheiben, Graffiti-Schmierereien, Einbruchdiebstähle, zerstörte Toranlagen aufgenommen.

    Gemäß § 16 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes nehmen die kreisfreien Städte die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr und nach § 8 Abs. 1 des gleichen Gesetzes hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz des Denkmals erforderlich sind.

    Durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen werden in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, den Mitgliedern des Fachbeirates der Freundschaftsinsel nachfolgende Maßnahmen sowie Vorgehensweisen zur Bekämpfung des Vandalismus sowie zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit und damit zur Einhaltung des § 4 der Stadtordnung (Verunreinigungsverbot) eingeleitet:

    1. Sperrung der Freundschaftsinsel während der Nacht einschließlich der zentralen Einfriedung der Staudenanlage (zwei Zugänge von der Langen Brücke und ein Zugang über die Brücke Alte Fahrt). Die Insel ist dann zu den Schließzeiten kein öffentlicher Verkehrsraum. Sie wird auch nicht als Durchgang für Anlieger benötigt. Stichprobenartig werden Kontrollen durch Sicherheitsdienste durchgeführt. Die Schließung wird je nach Jahreszeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr erfolgen.


    2. Verhinderung von Verunreinigungen.
    Hier wird eine gezielte Begehung durch Mitarbeiter des Außendienstes des Bereiches Ordnungsangelegenheiten bei Einbindung des Revierpolizisten abgestimmt und organisiert. Ebenfalls wird über die Sicherheitskonferenz mit Hilfe von Streetworkern Aufklärungsarbeit zu leisten sein.

    Durch die betroffenen Bereiche wird die Sperrung der Freundschaftsinsel zur Nachtzeit als geeignetes und erforderliches Mittel zur Verhinderung von Schäden in den Anlagen des Gartendenkmals angesehen.

    „Die Abwägung ergab, diese für den Schutz des Denkmals notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Besuchern am Tage einen denkmalgerechten Garten zu präsentieren.
    Im Vorfeld einer möglichst zeitnahen Umsetzung des Schutzes für das Gartendenkmal werden Bürgerinformationsveranstaltungen auf der Freundschaftsinsel organisiert“, sagte die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Dr. Elke von Kuick-Frenz.