Pressemitteilung Nr. 41 vom 25.01.2011 Aufhebung der Baugenehmigungen zur Neuerrichtung der Ventehalle und zur Sanierung der kaiserlichen Matrosenstation

In den beiden Eilverfahren bezüglich der Baugenehmigungen zur Neuerrichtung der Ventehalle und der Sanierung der Matrosenstation in der Schwanenallee in Potsdam hat sich die Landeshauptstadt Potsdam entschlossen, die erteilten Baugenehmigungen zurückzunehmen, um weitere Präzisierungen im dann wieder eröffneten Genehmigungsverfahren zu ermöglichen.
Dies geschieht vor dem Hintergrund eines richterlichen Hinweises des Verwaltungsgerichts Potsdam. Hierin wird hervorgehoben, dass eine teilgewerbliche Nutzung der Grundstücke in der Schwanenallee grundsätzlich möglich ist, aber die Genehmigungen formelle Mängel aufweisen, da sie in ihren inhaltlichen Ausführungen noch stärker konkretisiert werden müssten. In den Unterlagen der Bauanträge fehlen nach Auffassung des Gerichts beispielsweise genaue Angaben zu den Nutzungszeiten der Gastronomie, die Anzahl der genehmigten Gastplätze für die Ventehalle und Aussagen zum Umfang der Nutzung des Segler- und Vereinsheims.
Die Bauaufsicht wird den Antragsteller in der erforderlichen Vervollständigung der Antragsunterlagen unterstützen.
So können die bemängelten Belange behoben werden und am Ende eine Baugenehmigung stehen, die neben den öffentlich-rechtlichen Belangen insbesondere auch die nachbarliche Betroffenheit in nachvollziehbarer Art besser berücksichtigt.
Eine Absage an das Vorhaben ist mit dem richterlichen Hinweis nicht verbunden. Das Verwaltungsgericht weist ausdrücklich darauf hin, dass, wie von der Landeshauptstadt angestrebt, bei stärkerer Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen eine teilgewerbliche Nutzung der an den Investor Herrn Linckersdorff verkauften Grundstücke möglich ist.
Die Landeshauptstadt begrüßt diesen vom Gericht gewählten Weg des Hinweises ausdrücklich und wird diese Hinweise künftig stärker berücksichtigen.