Pressemitteilung Nr. 38 vom 28.01.2008 Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben

Mit Wirkung vom 30. Januar 2008 wird die Stallpflicht für Geflügel auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam aufgehoben.
Die Freilandhaltung des Geflügels ist verbunden mit der Pflicht, die Tiere nur an Stellen zu füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Weiterhin besteht für jeden Geflügelhalter die Pflicht zur Meldung an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, ob das Geflügel in Ställen oder im Freien gehalten wird.

Für Halter von Wassergeflügel gelten besondere Bestimmungen, da hier die Seuche nicht in der Schwere wie bei anderen Hausgeflügelarten verläuft und die Tiere damit unerkannt zur Ansteckungsquelle werden können.
Enten- und Gänsehalter müssen einen schriftlichen Antrag bei der Amtstierärztin der Landeshauptstadt Potsdam, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Friedrich-Ebert-Str. 79-81, Haus 2, 14469 Potsdam stellen.
Dem Antrag müssen Name und Anschrift, Art und Anzahl des gehaltenen Geflügels zu entnehmen sein.
Die Freilandhaltung von Enten und Gänsen kann nur dann genehmigt werden, wenn im Antrag erklärt ist, ob die Enten und Gänse gemeinsam mit Hühnern oder Puten (Sentineltiere) gehalten oder die Tiere vierteljährlich virologisch auf Geflügelpest untersucht werden.
Ein Antragsformular ist im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erhältlich oder unter www.potsdam.de/gefluegelpest vorhanden.