Pressemitteilung Nr. 37 vom 29.01.2009 Oberverwaltungsgericht bestätigt Frontmetermaßstab bei Straßenreinigungsgebührensatzung

Formaler Fehler in Satzungen wird berichtigt

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens zur Straßenreinigungsgebührensatzung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin ist heute der von der Landeshauptstadt Potsdam angewandte Frontmetermaßstab bestätigt worden.

Die in diesem Zusammenhang von der Landeshauptstadt vorgenommene Gebührenkalkulationen sind dem Grunde nach richtig. Allerdings bemängelte das Gericht, dass das für die Hinterliegergrundstücke praktizierte Projektionsverfahren in den Gebührensatzungen nicht explizit aufgeführt ist. Insofern liegt ein formal-juristischer Fehler vor. Dadurch sind die für die Jahre 2007 bis 2009 vorliegenden Satzungen nichtig. Ein entsprechendes Urteil wird erwartet.

Für die Landeshauptstadt Potsdam bedeutet das, dass die genannten Satzungen aufzuheben sind und neue ergänzte Satzungstexte in die Stadtverordnetenversammlung im März eingebracht und beschlossen werden müssen.

An den Gebührensätzen des einzelnen Bürgers ändert sich durch den zu erwartenden Richterspruch nichts. Für alle Widerspruchsverfahren gilt, dass die alten Bescheide zwar aufgehoben, aber gleichzeitig neue Bescheide erlassen werden. Diese werden in der Gebührenhöhe identisch mit den alten Bescheiden sein und sich lediglich auf eine neue angepasste Satzungsgrundlage beziehen.