Pressemitteilung Nr. 33 vom 18.01.2006 Quadratwurzel ist Berechnungsgrundlage für Straßenreinigungsgebührenbescheide des Jahres 2006

- Rückkehr zum Frontmeter im Jahr 2007 -

Die Berechnungsgrundlage für die Straßenreinigungsgebührenbescheide, die für das Jahr 2006 an die Potsdamer verschickt wurden ist die Quadratwurzel. Eine gültige Straßenreinigungssatzung auf der Basis des Frontmetermaßstabes kann erst für das Jahr 2007 in Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grund hat die Stadtverordnetenversammlung auf Bitte der Verwaltung ihren Beschluss vom 2. November 2005 geändert.

In ihrer Sitzung am 02.11.2005 hatte die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen, die Berechnungsgrundlage für die Straßenreinigungsgebühren ab 2006 wieder auf Frontmeter umzustellen. Grundlage hierfür wäre aber eine gültige Straßenreinigungsgebührensatzung, in der der Frontmeter als Berechnungsmaßstab wirksam und rechtssicher festegelegt ist. Die im Dezember erfolgte Änderung des Beschlusses sieht die Einführung des Frontmetermaßstabes für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren durch eine Satzung vor, die ab 01.01.2007 in Kraft treten wird. Dieser Satzungsentwurf soll der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Junisitzung 2006 vorgelegt werden (s. PM 683/05).