Entsprechend dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein. Diese Tage und die Öffnungszeiten sind durch die Landeshauptstadt Potsdam mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festzulegen.
Bei der Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage werden besondere Anlässe wie z.B. das Tulpenfest, der Töpfermarkt oder die Weihnachtsmärkte berücksichtigt. Aber auch neue Events, wie z.B. "Faszination Motorsport" oder das Spielefestival sollen die Möglichkeit bekommen, sich etablieren zu können. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, dass gerade Familien und Besucher am Wochenende die Zeit haben, um diese Veranstaltungen zu besuchen.
Vor diesem Hintergrund werden die folgenden sechs verkaufsoffenen Sonntage am 29. Januar 2014 den Stadtverordneten zum Beschluss präsentiert:
1. Am 13. April 2014 aus Anlass des Tulpenfestes
2. Am 15. Juni 2014 aus Anlass des Böhmischen Weberfestes
3. Am 7. September 2014 aus Anlass des Töpfermarktes
4. Am 2. November 2014 aus Anlass des Spielefestivals und der Faszination Motorsport
5. Am 30. November 2014 (1. Advent) aus Anlass der Potsdamer Weihnachtsmärkte
6. Am 21. Dezember 2014 (4. Advent) aus Anlass der Potsdamer Weihnachtsmärkte
Um eine nachhaltige Lösung für die Frage der Sonntagsöffnungszeiten zu erzielen, setzen die Interessenvertreter des Handels auf weitere konstruktive Gespräche mit der Landesregierung. Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt diese Gespräche, um eine tragfähige Lösung möglich zu machen.