Pressemitteilung Nr. 31 vom 17.01.2005 Entscheidung zu den Ufergrundstücken am Griebnitzsee vertagt - Stadt begrüßt Initiative des Landes, Mauergrundstücke zu übernehmen

14.01.2005

Der Verkauf der Ufergrundstücke am Griebnitzsee wurde durch die Stadt insbesondere durch eine Einstweilige Verfügung gestoppt. Die Landeshauptstadt Potsdam klagt gegen die Oberfinanzdirektion, um ihren Anspruch auf Erwerb für die offenen Uferflächen am Griebnitzsee für eine öffentliche Nutzung durchzusetzen.

In einem Eilverfahren gab es heute beim Landgericht Cottbus einen mündlichen Verhandlungstermin. Das Gericht signalisierte, dass es der Auffassung des Bundes folgen könnte, der Stadt Potsdam stünde kein subjektives Klagerecht zu. Da der Bund heute erst einen weiteren Schriftsatz eingereicht hat, wurde die Verkündung der Entscheidung auf den
24. Januar 2005 verschoben. Die Stadt hat jetzt die Möglichkeit den Inhalt des Schriftsatzes zu prüfen und Stellung zu nehmen.

Eine Entscheidung gegen die Landeshauptstadt Potsdam würde die Anlegung eines gestalteten Uferparks wesentlich erschweren.
Eine solche Entscheidung in der Eigentumsfrage ändert aber nichts an der Öffentlichkeit der Ufergrundstücke, für die zumindest Betretungsrechte der Natur und Landschaft gelten (§ 44 BbgNatschG). Des weiteren gelten ein Bauverbot (§ 48 BbgNatschG) und die Veränderungssperre.

Bei dem gerichtlichen Verfahren handelt es sich um Grundstücke am Griebnitzsee, bei denen fristgemäße Anträge der Berechtigten nach dem Mauergrundstücksgesetz vorliegen.

Für vormalige Mauergrundstücksflächen, bei denen keine fristgerechten Anträge vorliegen, gibt es eine Initiative des Bundes und der Neuen Länder mit dem Ziel, diese Grundstücke unentgeltlich zum Zwecke des Naturschutzes vom Bund auf die Länder zu übertragen.

Die Landeshauptstadt Potsdam begrüßt die Initiative des Landes Brandenburg, sich in diesem Zusammenhang für die Grundstücke am Griebnitzsee einzusetzen. „Das wäre ein wichtiger Ansatz zu einer sachgerechten Lösung für alle Betroffenen“, so der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Burkhard Exner. „Voraussetzung dafür ist aber, dass der Bund keine weiteren Fakten schafft, um diesen Ansatz und eine Gesamtlösung zu erschweren.“