Pressemitteilung Nr. 25 vom 23.01.2009 Zur Arbeit der Stadtkasse - Verwaltungsvollstreckung/Ergebnisse 2008

Die Stadtkasse Potsdam ist als Vollstreckungsbehörde für die Mahnung sowie die Zwangsvollstreckung von Forderungen zuständig. Hierzu gehören insbesondere die Vollstreckung eigener Forderungen (z. B. Steuern, Gebühren, Bußgelder) der Landeshauptstadt Potsdam sowie die Vollstreckung von Forderungen anderer Gläubiger im Wege der Amts- bzw. Vollstreckungshilfe (z. B. andere Städte und Landkreise, Polizei, GEZ, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufskammern).
Der Leiter der Potsdamer Stadtkasse Dietmar Liese sagte: „Im Jahr 2008 wurden für die Landeshauptstadt Potsdam ca. 2 Mio. EUR an Zahlungen durch Vollstreckungsmaßnahmen erzielt; für Fremdgläubiger ca. 1 Mio. EUR. Etwa die Hälfte der eingebrachten Zahlungen wurden durch Forderungspfändungen realisiert. Optimierungsmaßnahmen und das Engagement der Vollstreckungsbediensteten haben dazu geführt, dass diese Beträge gegenüber Vorjahren gesteigert werden konnten."

2008 wurden der Vollstreckungsbehörde ca. 18.400 Fälle der Landeshauptstadt Potsdam mit einem Gesamtvolumen von ca. 7,3 Mio. EUR übergeben. Zuvor waren etwa 60.000 Mahnungen mit einem Gesamtmahnbetrag von ca. 28,0 Mio. EUR versandt worden.
„Die Anzahl der Schuldner der Stadt ist wesentlich geringer, weil oftmals mehrere Forderungen gleichzeitig geschuldet werden und die Fallzahl sich auf die einzelnen offenen Posten bezieht", erklärte Dietmar Liese.

Hinzu kamen ca. 9.800 Fälle mit einer Gesamtsumme von ca. 3,8 Mio. EUR, die im Wege der Amts- bzw. Vollstreckungshilfe für Fremdgläubiger zu bearbeiten waren. Etwa 2.000 Fälle im Gesamtwert von ca. 0,6 Mio. EUR wurden im Laufe des Jahres von den Fremdauftraggebern wieder zurück gezogen.
„Nur ein Teil der Forderungen kann tatsächlich durch Beitreibung realisiert werden. Ein Großteil der Vollstreckungsforderungen muss wegen aktueller Zahlungsunfähigkeit der Schuldner zu einem späteren Zeitpunkt erneut bearbeitet werden. Manche Forderungen werden auch nur durch noch weitergehende Maßnahmen (wie z. B. Erzwingungshaftandrohung bei Bußgeldern) gezahlt", sagte Liese.

Reagiert der Schuldner nicht auf Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der Vollstreckungsbehörde, werden Vollziehungsbeamte mit der Beitreibung vor Ort beauftragt.
Für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen sind bei der Landeshauptstadt Potsdam sechs Vollziehungsbeamte angestellt. Diese sind täglich im Außendienst in der Stadt unterwegs, um die Forderungen beizutreiben oder die Schuldner zu ermitteln. Privatrechtliche Forderungen der Stadt werden an die Gerichtsvollzieher bei den Amtsgerichten abgegeben.
Kann oder will der Schuldner nicht an den Vollziehungsbeamten zahlen, pfändet dieser Sachen des Schuldners. Die Pfändung erfolgt durch Wegnahme oder durch Anbringen des Pfandsiegels. Der Leiter der Stadtkasse betonte: „In der Praxis hat die Sachpfändung durch umfangreiche gesetzliche Pfändungsschutzbestimmungen und auf Grund der Tatsache, dass viele Schuldner nicht über pfändbare Wertgegenstände verfügen, nur noch geringe Bedeutung.
Statt dessen werden rückständige Forderungen verstärkt durch den Innendienst der Vollstreckungsbehörde eingezogen, ohne die Vollziehungsbeamten mit der Beitreibung vor Ort zu beauftragen. Dies erfolgt beispielsweise durch die Pfändung des Bankguthabens oder des Arbeitseinkommens des Schuldners. Bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners arbeitet die Landeshauptstadt Potsdam auch mit privaten Dienstleistern (Wirtschaftsauskunfteien) zusammen."

Eine weitere Aufgabe ist die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung. Hierbei muss der Schuldner ein Verzeichnis seines Vermögens vorlegen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Angaben an Eides statt versichern.
Darüber hinaus nimmt die Stadtkasse Potsdam die Interessen der Stadt in Zwangs-versteigerungsverfahren und Insolvenzverfahren wahr. Zwangsversteigerungsverfahren kommen insbesondere zum Tragen, wenn der Schuldner außer Immobilienbesitz über kein weiteres Einkommen bzw. Vermögen verfügt. Insolvenzverfahren werden eröffnet, wenn der Schuldner überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist.

Um den Forderungsbestand in Grenzen zu halten, werden immer mehr Leistungen der Landeshauptstadt Potsdam (z. B. Sondernutzungsgenehmigungen, Zulassung von Kraftfahrzeugen) nur noch gegen Vorkasse erbracht.