Pressemitteilung Nr. 24 vom 15.01.2010 Blauzungenkrankheit – Weiterimpfen trotz Aufhebung der Impfpflicht

Am 18.12.2009 hat der Bundesrat beschlossen, die bisher staatlich getragenen Pflichtimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit nicht fortzusetzen und die Impfungen somit auf freiwilliger Basis erfolgen können.
Der Amtstierarzt der Stadt Dr. Guido Schielke rät aber allen Haltern von Schafen, Ziegen und Rindern dringend, diese Impfungen weiter durchführen zu lassen.

In den Jahren 2008 und 2009 gelang es in Brandenburg durch flächendeckende Impfungen das Vordringen der Blauzungenkrankheit zu verhindern, obwohl das Virus vereinzelt und das Vorhandensein der für die Übertragung verantwortlichen Insekten nachgewiesen wurden. Die Impfung hat sich in den letzten zwei Jahren als wirksam und ungefährlich erwiesen.
Während Schafe meist sterben leiden Rinder qualvoll an den schmerzhaften Entzündungen. Durch den Impfschutz können den Tieren diese Leiden erspart werden. Ebenso lassen sich die empfindlichen hohen und langfristigen wirtschaftlichen Verluste für Landwirte verhindern.