Pressemitteilung Nr. 23 vom 17.01.2008 Baumfällungen

An folgendem Standort werden ab der 3. Kalenderwoche die nachstehenden Fällungen aufgrund irreparabler Schadsymptome bzw. zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ausgeführt:

Auf der Fläche (Waldstreifen) zwischen der Friedrich-Wolf-Straße und der Straße Kuckucksruf müssen die nachfolgenden Bäume (vorwiegend Birken) aufgrund von Morschungen und/oder Pilzbefall gefällt werden. Die Maßnahmen resultieren aus dem Ergebnis der Baumkontrolle gemäß Verkehrssicherungspflicht.

Fällungen: Stück Geholzart: Maßnahme: Stammdurchmesser nach Größenklassen:
4 Birke Baum fällen, Ø bis 15 cm
11 Birke Baum fällen, Ø 16 - 30 cm
1 Eschen-Ahorn Baum fällen, Ø 16 - 30 cm
1 Eiche Baum fällen, Ø 31 - 50 cm
3 Birke Baum fällen, Ø 31 - 50 cm

Zwischen Wohnblock und PLUS- Markt (nördlich)
1 Kiefer Eingehende Untersuchung Stamm hohl, Pilzbefall Überprüfung mit Resistograph
1 Birke Fällung Zweistämmig, beide Stämmlinge mit morschem Stammfuß
Am Betriebshof 1 Pappel Fällung Stamm völlig morsch