Pressemitteilung Nr. 21 vom 15.01.2010 Information zum Versand der Jahresbescheide für die Abfallentsorgung

- Gebühren gegenüber 2008 nahezu konstant -

Am 12.01.2010 wurden durch die Stadtverwaltung die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2010 an die Grundstückseigentümer beziehungsweise deren Bevollmächtigte versandt.

Wie die Bescheidempfänger den Neuberechnungen für das Jahr 2010 entnehmen können, gibt es Gebührensteigerungen gegenüber dem Vorjahr bei den Abfallgrundgebühren um 38 % und bei den Abfallmengengebühren um 46 %. Trotzdem sind die Gebühren im Vergleich zum Jahr 2008 relativ konstant.

Die hohen Steigerungen im Vergleich zum letzten Jahr haben ihre Ursachen in der besonderen Situation im Jahr 2009. So wurden in der Abfallgebührenkalkulation 2009 einmalig besonders hohe Überschüsse gebührenmindernd berücksichtigt. Es handelte sich dabei um Gebührenüberschüsse aus dem Jahr 2007 sowie sämtliche, noch aus Vorjahren stammende Überschüsse, die wegen fehlerhafter Berechnung bisher nicht in voller Höhe berücksichtigt waren. Insgesamt wurden Überschüsse in Höhe von 4,1 Mio Euro gebührenmindernd wirksam. Das bedeutete eine Senkung der Abfallgebühren 2009 um 30%. Im Vorjahr wurden damit rund ein Drittel aller Kosten für die Abfallentsorgung aus Überschüssen und nur zwei Drittel aus Gebühreneinnahmen gedeckt.

Die Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2010 berücksichtigt nunmehr wieder die Verteilung aller Kosten der Abfallentsorgung auf die Gebührenpflichtigen, wobei die Kosten anhand der prognostizierten Abfallmengen im Voraus abgeschätzt wurden. Gebührenmindernd wirkt sich dabei ein Überschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von rund 719.000 Euro aus.

Lässt man die Sondersituation im Jahr 2009 außer acht und vergleicht die Abfallgebührensätze 2010 mit denen aus dem Jahr 2008, so ergeben sich leicht gesunkene Grundgebühren und leicht gestiegene Mengengebühren, d.h. in der Summe sind die Gebühren gegenüber dem Jahr 2008 nahezu konstant.

Abschließend möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass bestehende Einzugsermächtigungen für die Abfallgebühren fortgelten, auch wenn dies nicht ausdrücklich auf dem Bescheid vermerkt ist.