Pressemitteilung Nr. 19 vom 12.01.2006 Motor schonen - Umwelt schützen

Der Bereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Potsdam bittet alle Autofahrer, bei Eis und Schnee das Auto stehen zu lassen und Busse und Bahnen zu benutzen.
Autofahrer, die dennoch auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, sollten es zunächst von Eis und Schnee befreien, dann erst den Motor starten und zügig losfahren.
Denn Schnee und Frost bringen es an den Tag. Viele Autofahrer besitzen keine eigene Garage. Für sie ist die kalte Jahreszeit deshalb allmorgendlich mit einem unliebsamen Ritual verbunden: Eiskratzen und Schneefegen, um für klare Sicht zu sorgen. Oft genug geschieht das bei laufendem Motor, im Glauben, dass das Anfahren mit vorgewärmtem Zustand den Motor schont. Das bedeutet für die Nachbarn eine unnötige Belastung durch Lärm, für die Umwelt eine zusätzliche Belastung mit Schadstoffen.
Dabei ist dieses „Warmlaufenlassen“ des Motors nach Aussagen von Kfz-Herstellern und Verkehrsclubs wirtschaftlich und technisch völlig unsinnig. Ein Motor erreicht die Betriebstemperatur am schnellsten beim Fahren im mittleren Drehzahlbereich. Der kalte Motor stößt dagegen die doppelte bis dreifache Menge an Schadstoffen aus und ist aufgrund der hohen Drehzahl besonders laut. Bei kaltem Motor verbrennt der Kraftstoff nur unvollständig. Die Folgen sind Startprobleme, Schädigungen des Motors und der Auspuffanlage.
Der Motorverschleiß erhöht sich, da das angereicherte Kraftstoffgemisch sich in der Kaltphase an den Wänden der Zylinder niederschlägt und den Ölfilm abwäscht. Dadurch wird zugleich das Motoröl verdünnt, weil Benzin in die Ölwanne gelangt. Bei drei Minuten Leerlauf wird ebenso viel Kraftstoff verbraucht wie bei einem Kilometer Fahrt.
Das unnötige Laufen lassen des Motors ist nicht nur ein Beispiel für unnötigen Lärm, sondern auch für vermeidbare Abgasbelästigung.
Das Laufen lassen eines Motors ist „unnötig“, wenn ein ausreichender technischer Grund dafür nicht vorliegt oder wenn es über das bei sachgerechter Benutzung notwendige Maß hinausgeht. Der Verordnungsgeber hat für das Laufen lassen eines Fahrzeugmotors im Leerlauf eine Einschränkung nicht der Zeit, sondern dem Zweck nach angeordnet.
Aus gegebenem Anlass weist daher der Bereich Umwelt und Natur erneut daraufhin, dass das unnötige Laufen lassen von Motoren im Stand (Warmlaufen) laut Straßenverkehrsordnung verboten ist. Eine Ausnahme besteht für Taxen bei tieferen Temperaturen.
Beschwerden nehmen die Polizeidienststellen, aber auch der Bereich Umwelt und Natur entgegen. Verstöße gegen die genannten Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Wer dennoch nicht auf ein vorgewärmtes Auto verzichten möchte, sollte sich deshalb entschließen, eine schadstoffarme Standheizung einbauen zu lassen.
Auskünfte und Informationen zu den zu beachtenden Sicherheitsregeln erteilt der Bereich Umwelt und Natur, Friedrich-Ebert- Straße 79 /81, Haus 20, Frau Hoppe +49 331 289-1807 oder Herr Lambacher +49 331 289-3775. Dort ist auch das Faltblatt zum Thema erhältlich; es kann auch unter www.potsdam.de heruntergeladen werden.