Pressemitteilung Nr. 15 vom 14.01.2008 Baumfällungen

An folgenden Standorten werden ab der 3. Kalenderwoche die nachstehenden Fällungen aufgrund irreparabler Schadsymptome bzw. zur Gewährleistung der Verkehrsicherheit ausgeführt:

In der Albert-Einstein-Straße muss ein Weißdorn nach einem Anfahrschaden gefällt werden. Durch den Unfall kam es zu Wurzelabrissen und einem Schrägstand zur Straße.

In der August-Bebel-Straße muss eine Linde (B-Nr. 194) umgehend gefällt werden, da der Baum fortgeschrittene Faulstellen im Stammfuß aufweist. Die Standsicherheit kann hierdurch nicht mehr gewährleistet werden.

In der Berliner Straße muss im Mündungsbereich der L40 eine Linde gefällt werden. Vorschäden aufgrund zahlreicher Kollisionen sowie eine mittlerweile völlig degenerierte Krone haben bei diesem Baum dazu geführt, dass eine Revitalisierung ausgeschlossen werden muss.

Im Weg Nr. 400 (Bornimer Feldflur) müssen zwei Linden (B-Nr. 148, d = 90 cm und B-Nr. 191, d = 110 cm) gefällt werden. Sie sind stark vom Lackporling befallen und verfügen nur noch über eine geringe Restwandstärke. Der Stubben bleibt stehen, so dass ein Ersatz aus Wurzelaus-trieben geprüft wird.

An der Leipziger Straße im Bereich des Uferweges zur Einfahrt der Wasserwirtschaft müssen die nachstehenden Bäume kurzfristig wegen akuter Bruchgefahr gefällt werden:

Ahorn (Zwiesel): Der Baum steht sehr schräg über dem Weg, der Wurzelteller ist bereits angehoben. Der Baum könnte in Richtung einer Grundwasserpumpstation fallen.

Robinie: Aus dem ehemaligen Zwiesel ist ein Stamm herausgebrochen, so dass die Standfestigkeit des verbliebenen Stammes nicht mehr gewährleistet ist.

Ahorn: Der Baum ist sehr schräg gewachsen und stützt sich bereits an einem Jungbaum ab. Es besteht die Gefahr, dass hierdurch beide umstürzen.

Nachpflanzungen an den vorgenannten Standorten sind teilweise in Vorbereitung und werden je nach Witterung, Rahmenbedingungen und Haushaltslage beauftragt.

Alle Fällungen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.