Pressemitteilung Nr. 13 vom 11.01.2013 Gestaltungsrat befasst sich nicht mit Neubau der Weißen Flotte

Für die Umsetzung der Forderung der FDP-Stadtfraktion, den Gestaltungsrat bei der Planung des Neubaus der Weißen Flotte einzubinden, sehen die Landeshauptstadt Potsdam und der Gestaltungsrat keine Notwendigkeit.

Die Aufgabe des Gestaltungsrates besteht unter anderem darin, Bauvorhaben zu begutachten, die nach Lage, Umfeld, Größe, Nutzung, Ensemblewirkung oder Repräsentationsanspruch für das Stadtbild und für den Freiraum in Potsdam prägend sind.

Diese Zuständigkeit ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Gestaltungsrates und wurde durch die FDP-Stadtfraktion korrekt aus dem Stadtverordnetenbeschluss zitiert. Gleichzeitig fehlt in der Forderung jedoch der Hinweis auf die in diesem Fall greifende Zuständigkeitsregelung. Entsprechend § 4 Absatz 5 der Geschäftsordnung wird der Gestaltungsrat ausdrücklich nicht in Vorhaben einbezogen, die aus einem Wettbewerbsverfahren hervorgegangen sind. Als einzige Ausnahmemöglichkeit hiervon sieht die Regelung nur eine Befassung im Gestaltungsrat vor, wenn das betreffende Vorhaben wesentlich vom prämierten Projekt abweicht.

Ein geänderter Standort für einen Neubau allein stellt keine Abweichung des Vorhabens vom prämierten Projekt des Wettbewerbsverfahrens im Sinne der Geschäftsordnung dar. Vielmehr ist die maßgebliche architektonische und gestalterische Ausprägung des Neubaus unverändert zum prämierten Entwurf.

Eine Befassung des Gestaltungsrates würde damit in eine erneute Bewertung eines Wettbewerbs münden. Das war mit der Einrichtung des Gestaltungsrates ausdrücklich nicht gewollt. Die Sicherung der Qualität wird gleichermaßen durch eine wettbewerbliche Konkurrenz und die intensive Bewertung durch eine qualifizierte Jury gewährleistet. Daher ändert sich auch nichts an der Nicht-Zuständigkeit des Gestaltungsrates für Planungsergebnisse aus Wettbewerbsverfahren.