Pressemitteilung Nr. 12 vom 13.01.2010 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“

In der Zeit vom 14.01.2010 bis zum 05.02.2010 findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 125 "Uferzone Griebnitzsee" statt. Die Unterlagen können sowohl in der Stadtverwaltung (Haus 1, Hegelallee, vor Zimmer 825) als auch im Internet unter www.potsdam.de/beteiligung eingesehen werden.

Dieser Verfahrensschritt bezieht zu einem Zeitpunkt, in dem die detaillierten Planungsfragen noch weitestgehend offen sind, die in unterschiedlicher Weise Betroffenen in die Diskussion darüber ein, wie die Ziele der Planung am besten zu erreichen sind.

Das neue Bebauungsplanverfahren wurde erforderlich, weil das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg den Bebauungsplan für das Ufer des Griebnitzsees im Mai 2009 aufgehoben hatte. Das Gericht hatte einen maßgeblichen Verfahrensfehler gerügt und auch beanstandet, dass der Eingriff in das private Grundstückseigentum nicht in ausreichendem Maße in der Abwägung gewürdigt worden sei. Das grundsätzliche Planungsziel wurde vom OVG als durchaus legitim bewertet.

Ziel des aktuellen Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen durchgängigen Uferweg und die dauerhafte Erlebbarkeit der Uferzone am Griebnitzsee für die Allgemeinheit. Im Verfahren ist gleichzeitig der Anspruch zu erfüllen, private Grundstücksflächen nur in möglichst geringem Umfang für andere Zwecke in Anspruch zu nehmen. Der Bebauungsplan hat dies in der Abgrenzung von privaten und öffentlichen Nutzungen zu bestimmen.

In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird zunächst über die grundlegenden Planungsziele und deren Auswirkungen informiert. Wesentlicher Inhalt des Bebauungsplans ist ein öffentlicher Uferweg, der in zwei Varianten zur Diskussion gestellt wird: Eine ufernahe Wegeführung (Variante 1) ermöglicht den Eigentümern privater Grundstücke die Gestaltung eines größtmöglichen zusammenhängenden Privatgartens. Der Wegeverlauf nach Variante 2 hingegen weist einen größeren Abstand zur Uferlinie auf bzw. greift den Bestand auf und ermöglicht Privateigentümern damit die Gestaltung eines Seegartens jenseits des Uferweges. Zur Diskussion steht auch die Zulässigkeit von Stegen und Bootshäusern.

Die offene Diskussion soll nicht nur die unterschiedlichen Varianten aus dem Blickwinkel der Interessen der Öffentlichkeit beleuchten. Vor allem soll auch den Eigentümern Gelegenheit gegeben werden, sich dazu zu positionieren, durch welche Führung des Weges ihre Eigentumsinteressen am wenigsten beeinträchtigt werden, um damit Grundlagen für die notwendigen Abwägungsentscheidungen der Stadtverordnetenversammlung zu sammeln.

In Auswertung der Ergebnisse wird ein Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet, in dem mit einer Vielzahl von detaillierteren Regelungen u. a. der künftige Verlauf des Weges, die Gestaltung der Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Bereichen und die Gestaltung der Uferzone festgesetzt werden. Es ist vorgesehen, unmittelbar nach der Sommerpause 2010 diese maßgeblichen Entscheidungen für die Planung der Uferzone der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Das gesetzlich geregelte Bebauungsplanverfahren sieht im Anschluss daran eine weitere förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung vor, in der alle Betroffenen nochmals Gelegenheit haben, sich dann im Detail mit den vorgesehenen Festsetzungen auseinander zu setzen.

Wie schon angekündigt, ist eine Informationsveranstaltung Teil der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. In dieser Veranstaltung am Montag, dem 18. Januar 2010, 19 Uhr, auf dem Campus Griebnitzsee der Universität Potsdam (Hörsaal 09 - Raum 2.14 im 1. OG, Haus 1, Nordflügel) informiert die Verwaltung über den aktuellen Stand des B-Plans. Zu dieser Veranstaltung sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.