Pressemitteilung Nr. 8 vom 04.01.2012 Kommunalaufsicht genehmigt Grundstücksgeschäft zum Bertiniweg - Genehmigungsfähigkeit wurde durch Nachtragsurkunde hergestellt


In der Grundstücksangelegenheit Bertiniweg hat das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg als Kommunalaufsichtsbehörde für die Landeshauptstadt Potsdam heute die ausstehende Genehmigung des Grundstückskaufvertrags erteilt. Der Grundstückskaufvertrag war zuvor durch eine Nachtragsurkunde ergänzt worden, auf die sich die Landeshauptstadt mit den Erwerbern der Gesamtfläche - private Investoren aus Potsdam - geeinigt hatte.

Aufgrund der Nachtragsurkunde vom 21.12.2011 erhalten nun die Pächter der drei betroffenen Einfamilienhausgrundstücke notarielle Kaufangebote von den Erwerbern der Gesamtfläche, die den Konditionen eines gesetzlichen Vorkaufsrechts entsprechen. Damit werden die Konditionen der Erwerber an die Pächter unverändert weitergegeben. Auch der von der Landeshauptstadt vereinnahmte Kaufpreis bleibt unverändert. In Anbetracht dieser Regelungen konnte die Kommunalaufsicht ihre Genehmigung erteilen. Durch die Vertragsergänzung wurde eine allseits interessengerechte Lösung gefunden, die nach Feststellung der Kommunalaufsicht auch das angemessene wirtschaftliche Ergebnis der Landeshauptstadt sicherstellt.