Änderungen für Unternehmen 2022

Neues Jahr, neues Glück
Änderungen für Unternehmen 2022
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Änderungen für Unternehmen 2022 (Bild: unsplash.com, Jon Tyson)

2022 treten einige neue Gesetze, Verordnungen und Gesetzesänderungen für Gründer*innen und Unternehmen in Kraft. Die Wirtschaftsförderung hat eine kleine Übersicht zusammengestellt.

Mindestentgelt

Anhebung des Mindestlohns
Zum 1. Januar 2022 hebt die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit brutto 9,60 auf 9,82 Euro an. Zum 1. Juli 2022 wird er erneut angepasst: auf 10,45 Euro pro Stunde.

Weitere Informationen: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html

Minijobber
Wer Minijobber beschäftigt, sollte daran denken, dass sich die Erhöhung des Mindestlohns auf die maximal mögliche Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten auswirkt. Minijobber dürfen dann weniger Stunden arbeiten, weil die Grenze von 450 Euro früher erreicht wird.

Weitere Informationen: https://blog.minijob-zentrale.de/aenderungen-2022/

Mindestausbildungsvergütung
2020 wurde in Deutschland erstmals eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt, die in den nächsten Jahren schrittweise erhöht wird. 2022 müssen Arbeitgeber ihren Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr monatlich mindestens 585 Euro zahlen. Das sind monatlich 35 Euro mehr als im Vorjahr.

Weitere Informationenhttps://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2020/neue-gesetze-mindestausbildungsverguetung.html

Steueränderungen

Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt 2022 auf 9.984 Euro. (2021: 9.744 Euro). Liegt das gesamte Einkommen unter dem Freibetrag, muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Wichtig: Auch Selbstständige mit Einkommen unter dem Freibetrag sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Abschreibungen von Computern und Software
Die Finanzverwaltung hat 2021 die steuerlich zugrunde zu legende Nutzungsdauer von Computern und Software verkürzt. Anstatt bisher 3 Jahren gilt künftig eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Die Aufwendungen für bestimmte Wirtschaftsgüter werden nun im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe zugelassen.

Weitere Informationen: https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/endlich-kosten-fuer-computer-laptop-und-drucker-sofort-abschreiben

Umsatzsteuersatz in der Gastronomie
Die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsleistungen bleiben bis 31. Dezember 2022 auf 7 Prozent gesenkt. Getränke sind von der Regelung ausgenommen.

Entlastung von Familienbetrieben
Ab 2022 können Personenhandelsgesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuert werden. Durch die niedrigeren Steuersätze soll die finanzielle Liquidität von mittelständischen Unternehmen gestärkt werden. Wichtig: Das gilt beispielsweise für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften, aber nicht für Einzelunternehmen.

Arbeitsförderung im Zuge von Corona

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung – KugverlV – wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert.

Weitere Informationen: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/kurzarbeitergeldverordnung.html

Corona-Bonus: Auszahlung bis Ende März 2022
Bis zum 31. März 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Arbeitslohn eine steuerfreie Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro auszahlen. Der Bonus ist branchenunabhängig.

Corona-Hilfen
Die Corona-Hilfen für Unternehmen wurden als Überbrückungshilfe IV bis zum 31. März 2022 verlängert, ebenfalls die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige.

Ausbildungsprämie
Handwerksbetriebe, die trotz der Corona-Pandemie die Zahl ihrer Ausbildungsplätze beibehalten oder sogar erhöht haben, können 2022 eine Ausbildungsprämie von 4.000 bzw. 6.000 Euro beantragen. Voraussetzung: Der Betrieb ist wirtschaftlich von der Corona-Pandemie betroffen. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Ende der Probezeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Weitere Förderprogramme

Meistergründungsprämie
Die bis zum Jahresende 2021 gültige Meistergründungsprämie Brandenburg wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Unternehmensgründungen oder Betriebsnachfolgen können mit bis zu 19.000 Euro unterstützt werden. Voraussetzung hierfür ist eine fachliche Stellungnahme durch die Handwerkskammer.

go-digital
Das Förderprogramm „go-digital“ wird bis 31. Dezember 2024 verlängert. Die neue Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung. Künftig fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung.

Weitere Informationen: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/Home/ho...

Entlastung dank Digitalisierung

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
Der Prozess der Krankmeldung soll 2022 vollständig digitalisiert werden. Ärzt*innen übermitteln die Krankmeldung online an die zuständige Krankenkasse. Ab dem 1. Juli 2022 werden die Arbeitgeber in das elektronische Verfahren einbezogen.

Weitere Informationen: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung_und_innovation/eau/eau.jsp

Elektronische Arbeitslosmeldung
Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit kann die Arbeitslosenmeldung künftig auch elektronisch mit dem elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz („Online-Ausweisfunktion“) erfolgen.

GmbH online gründen
Ab dem 1. August 2022 können GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) online gegründet werden, wenn es sich um reine Bargründungen handelt. Die Beurkundung durch den Notar soll künftig virtuell unter Verwendung eines besonders gesicherten Videokommunikationssystems stattfinden.