Pressemitteilung Nr. 739 vom 18.11.2019 Eilverfahren Eichengrund: Rechtsauffassung der Landeshauptstadt Potsdam im Eilverfahren vom Verwaltungsgericht bestätigt

Ersatzlösung für die Nutzungen der Pächter Elterninitiative Spatzennest e.V. in Sicht

Im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren zu Nutzungsuntersagungen von baulichen Anlagen, die im planungsrechtlichen Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ im Norden Groß Glienickes illegal ohne Baugenehmigung errichtet wurden, ist die Entscheidung durch das Verwaltungsgericht ergangen.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in den Eilverfahren zur sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagungen die Anträge des Grundstückseigentümers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage wiederherzustellen, abgelehnt.

Insofern folgt das Verwaltungsgericht der Rechtsauffassung der Landeshauptstadt Potsdam, dass es erforderlich ist, die privaten Nutzungen der Gebäude mit Wohnungen, Kfz-Werkstatt, Lager sowie des Reitplatzes und der Pferdekoppel zu untersagen. Die Nutzungen des Kinderbauernhofs der Elterninitiative Spatzennest e.V. sind nicht Gegenstand des Eilverfahrens und nicht von einer sofortigen Nutzungsuntersagung betroffen.  

Wie die Landeshauptstadt Potsdam zuletzt in der Stadtverordnetenversammlung im September mitgeteilt hatte, bleibt die einzige mit hoher Planungssicherheit versehene Möglichkeit zur Erhaltung der Nutzungen des Kinderbauernhofes der Elterninitiative Spatzennest e.V. nach Überzeugung der Verwaltung nach wie vor die Einbeziehung dieser Nutzungen in den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nummer 19 „Ehemaliger Schießplatz“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Hier könnte eine Fläche für die Nutzungen einer Kita mit Tierhof planerisch so eingebunden werden, dass sie zusätzlich in direkter Nachbarschaft zu den hier vorgesehenen Sportgroß- und -kleinspielfeldern errichtet werden könnte.

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt: „Nur über ein solches Verfahren ist es planbar und rechtlich gesichert möglich, für den Kinderbauernhof der Elterninitiative Spatzennest e.V. mit all seinen Nutzungen Planungsrecht zu schaffen. Dies ist die einzige Möglichkeit, bei der der Landeshauptstadt Potsdam ein eigener Gestaltungsspielraum bleibt. Ich freue mich, dass für diesen Lösungsansatz aktuell einvernehmliche und kooperative Abstimmungen zwischen der Elterninitiative Spatzennest e.V. und der Landeshauptstadt Potsdam laufen. Um zeitnahe Lösungen zu ermöglichen, hat die Bearbeitung des Bebauungsplans bereits oberste Priorität.“