Pressemitteilung Nr. 195 vom 03.05.2022 Startschuss zur „Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland“ für die Landeshauptstadt Potsdam

Das Bild zeigt den Flatowturm inmitten grüner Bäume im Park Babelsberg.
© Hans Bach
Flatowturm im Park Babelsberg (Foto: Hans Bach)

Für die Stadt Potsdam wird in den nächsten Jahren eine mehrbändige Denkmaltopographie erscheinen. Das großangelegte Inventarisations- und Publikationsprojekt wird unter Federführung des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums (BLDAM) in Kooperation mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) und der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erarbeitet.

Ziel der bundesweiten Schriftenreihe „Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland“ ist eine flächendeckende, systematische Erfassung der Denkmale in Deutschland. Nun wird der reiche Denkmalbestand an Bauten und Gärten Potsdams in seiner Gesamtheit vorgestellt werden. Dabei kann auch mit Korrekturen von Denkmalpositionen sowie mit Neuentdeckungen gerechnet werden. Konzipiert sind insgesamt vier Bände, an denen jeweils mehrere wissenschaftliche Autor:innen mitwirken, die der Landeshauptstadt und ihren Denkmalen seit vielen Jahren beruflich verbunden sind oder waren und als profunde Kenner ihres Denkmalbestandes gelten.

Wir laden Sie herzlich ein, weiteres über dieses langjährige Projekt zu erfahren!

Am 10.05.2022, 11 Uhr vor dem Flatowturm im Park Babelsberg 12, 14482 Potsdam

Ihre Gesprächspartner sind u. a.
Prof. Dr. Thomas Drachenberg (BLDAM, Landeskonservator und stellvertretender Direktor)
Kai Schlegel (SPSG, Direktor der Generalverwaltung und Ständiger Vertreter des Generaldirektors)
Bernd Rubelt (LHP, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt)
sowie weitere Projektbeteiligte und Vertreter:innen des Redaktionsteams.

Organisatorisches:
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Veranstaltung findet im Freien statt. Der Flatowturm wird inklusive Aussichtsplattform geöffnet sein und Gelegenheit für Fotos bieten. Im Innenraum gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (empfohlen wird eine FFP 2-Maske).