Pressemitteilung Nr. 117 vom 21.02.2019 Mobilität für alle: Landeshauptstadt erarbeitet Fußgänger-Konzept

Bürgerbeteiligung mit Stadtspaziergängen geplant
Geschäftige Brandenburger Straße
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Geschäftige Brandenburger Straße im Jahr 2016. Foto LHP/ Barbara Plate

Die Stadtverwaltung erarbeitet ein gesamtstädtisches Fußverkehrskonzept, um die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger in Potsdam zu verbessern und die Verkehrssicherheit in der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt zu erhöhen. Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt, sagt dazu: „Wir wollen die Stadt für alle lebendiger und attraktiver machen. Die Verbesserung der Fußwege, attraktive Wegebeziehungen in der gesamten Stadt und eine barrierefreie Erreichbarkeit von wichtigen Orten und Einrichtungen haben für mich daher eine sehr hohe Priorität.“ Zufußgehen ist die natürlichste und umweltverträglichste Form der Mobilität und jeder Weg – ob mit dem Rad, dem Auto oder einem öffentlichen Verkehrsmittel – beginnt und endet mit einem Fußweg. „Deshalb betreffen die Bedingungen für den Fußverkehr alle Bevölkerungsgruppen einer Stadt. Ganz besonders aber jene, die in ihrem Alltag einen geringeren Bewegungsradius haben und einen Großteil ihrer Wege zu Fuß zurücklegen, wie ältere Menschen und Kinder. Aber auch für mobilitätseingeschränkte Personen sind gute Voraussetzungen wichtig, damit sie die Wege im Alltag möglichst barrierearm zurücklegen können“, so Rubelt.

Bei der Erstellung des Fußverkehrskonzeptes wird das gesamte Stadtgebiet berücksichtigt. Wie bereits beim Radverkehrskonzept werden die wichtigsten Gehwege im Stadtgebiet in Haupt- und Nebenrouten eingeteilt. Entlang der dann festzulegenden Routen wird ein Fußverkehrsnetz von 300 Kilometern Streckenlänge detailliert betrachtet werden.

Das Fußverkehrskonzept wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. So sind im Sommer 2019 im Rahmen eines Workshops Stadtspaziergänge mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgesehen. Ziel ist es, das Fußverkehrskonzept nach der öffentlichen Beteiligung im 2. Quartal 2020 in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.