Pressemitteilung Nr. 114 vom 20.02.2019 Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten

Rathaus Potsdam
© Michael Lüder

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Die Landeshauptstadt Potsdam macht alle Potsdamerinnen und Potsdamer, die das 18. Lebensjahr beendet haben, auf ihr Widerspruchsrecht bezüglich der Weitergabe von Meldedaten aufmerksam. Die Meldebehörde kann entsprechend § 44 und § 50 des Bundesmeldegesetzes in bestimmten Fällen Auskunft aus dem Melderegister zu Namen, Vornamen und Anschriften der Einwohner ab dem 18. Lebensjahr erteilen. Beispielsweise bei Anfragen von Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderer Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung (zeitlich begrenzt). Aber auch im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden an die Initiatoren (zeitlich begrenzt), im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden an die Initiatoren (zeitlich begrenzt), an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Ihre Familienangehörigen angehören, über Alters- und Ehejubiläen an zuständige Stellen der Gemeinde zum Zwecke der Veröffentlichung sowie an Adressbuchverlage erfolgen. Die Auskunft beinhaltet im wesentlichen Namen, Vornamen und Anschriften von Einwohnern ab dem 18. Lebensjahr.

Das Meldegesetz beinhaltet auch, dass jeder Bürger das Recht hat, dieser Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Bei der Neuanmeldung in Potsdam liegt neben den Erläuterungen des Anmeldeformulars ein zusätzliches Blatt im Bürgerservicecenter vor, mit dem allen besonderen Melderegisterauskünften widersprochen werden kann. Diese Widersprüche (Kombinationen sind möglich) stellen eine Übermittlungssperre dar und gelten unbefristet bis auf Widerruf. Bereits eingelegte Widersprüche sind weiterhin gültig. Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Ein entsprechendes Formular „Übermittlungssperre – Antrag“ kann aus dem Internet unter vv.potsdam.de  heruntergeladen werden. Ausgefüllt und unterschrieben kann es dann an die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Bürgerservicecenter, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam geschickt werden.